
Gegenüber den Polizeibeamten gab der Pkw-Fahrer zunächst an, 19 Jahre alt und in Bocholt wohnhaft zu sein. Ausweispapiere konnte er nicht vorlegen, so dass die Beamten, denen Zweifel an den Aussagen des Fahrers gekommen waren, diesen zur Personalienfeststellung mit zur Wache nahmen. Dort stellte sich heraus, dass der 17-jährige die Personalien seines Bruders angegeben hatte. Er selbst ist nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis.
Gegen den Unfallverursacher und die Fahrzeughalterin wurde durch die Polizei ein Strafverfahren eingeleitet.