Am Donnerstag kontrollierten Polizeibeamte gegen 18.20 Uhr auf der Schüttensteiner Straße eine 23-jährige Motorrollerfahrerin aus Isselburg. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von ca. 44 km/h erreichte. Für einen Roller mit einer derartigen Höchstgeschwindigkeit ist ein Führerschein erforderlich. Da die 23-Jährige nur im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung war, untersagten die Beamten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.
2010-03-19