In den vergangenen Tagen haben eine Vielzahl von Isselburger Bürgern Post von der Verwaltung erhalten. Hierin wird die Höhe der kleinen Hecken, die als Grabeinfassung dienen, beanstandet. In dem Schreiben heißt es wörtlich: „Bei einer Überprüfung durch die Friedhofsgärnter am 07.06.2010 wurde festgestellt, dass die Heckenbeflanzung zu hoch ist“. Zur Beseitigung dieses Mangels haben die Betroffenen Zeit bis zum 30.07.2010. Anzumerken ist, dass es sich bei den beanstandeten Gräbern ausschließlich um solche handelt, die sich auf dem Isselburger Friedhof am Münsterdeich befinden. Bei einem der Betroffenen ist die Grabeinfassung 30 cm hoch. Der hat das Grab in der jetzigen Form bereits seit 1979. Eine Beanstandung seitens der Verwaltung ist nie gekommen. Nach nun mehr als 30 Jahren stellt der Friedhofsgärtner fest, dass die Grabeinfassung zu hoch ist.
Aus dem Schreiben der Verwaltung geht auch nicht hervor, was denn nun eigentlich die richtige Höhe ist. Einige der durch die Verwaltung Angeschriebenen haben Widerspruch gegen die Anordnung eingelegt. Im Anwortschreiben auf den Widerspruch, dass von Bürgermeister Adolf Radstaak unterzeichnet ist, heißt es, dass die Friedhofssatzung vom 2.12.2003 in den Paragraphen 20 und 25 eine maximale Heckenhöhe von 25 cm festgelegt. Nun kommt allerdings das Merkwürdige. In der Satzung steht nirgendwo geschrieben, wie hoch die Hecken auf dem Isselburger Friedhof sein dürfen. Eine Maßangabe, es handelt sich um 25 cm, ist zwar in den Paragraphen 20 und 25 aufgeführt, die bezieht sich allerdings ausdrücklich auf den Anholter Friedhof an der Gendringer Straße. Es bleibt abzuwarten, ob die Verwaltung aufgrund der fehlenden Höhenangabe für den Isselburger Friedhof die Angelegenheit weiter verfolgt.