Wie mehrfach berichtet, endet am 31. Januar die bisherige Wochenend- und Feiertagsregelung des ärztlichen Notdienstes. Ab dem 1. Februar nimmt die Notfallpraxis im Bocholter St. Agnes Hospital ihren Dienst auf, die sich im Erdgeschoss des Gebäudes befindet. Bereits im Eingangsbereich wird auf die Praxis hingewiesen. Wer unsicher ist, der kann sich auch in der Anmeldung den Weg zeigen lassen.
Wer die Notfallpraxis nicht aufsuchen kann, aber ärztliche Versorgung benötigt, kann über die Rufnummer 0180/5044100 einen Arzt anfordern. Allerdings landet man bei der Notdienst-Zentrale in Duisburg. Dort wird man an die für seinen Wohnort zuständige Notfallpraxis , in diesem Fall eben Bocholt, weitergeleitet.