Polizei, Demonstration, Kündigung, Staatsanwaltschaft, Arbeitsgerichtsprozess, …. das sind die Schlagworte, mit denen sich derzeit der Vorstand des IBF rumschlägt. Die Schuldigen stehen in den Augen des Vorstandes fest: Der entlassene Tierpfleger, dessen Familie, dessen Freunde und Unterstützer.
Die Mitgliederversammlung im Januar hatte es in sich. Anträge verschiedener Mitglieder wurden nicht in die Tagesordnung aufgenommen. Vor dem Versammlungsraum wurde gegen den Vorstand demonstriert. Der Vorstand fühlte sich bedroht und so wurde dann auch noch die Polizei hinzugerufen (s. Bericht vom 26.1.) In einer schriftlichen Stellungnahme schreibt der Vorstand hierzu: “ Eine Minderheit von Mitgliedern versuchte ihre Anträge, die weder nach unserer Satzung noch nach dem BGB zulässig sind, durchzusetzen. Uns blieb rechtlich kaum eine andere Wahl, als diese Anträge nicht anzunehmen. Eine nicht autorisierte Kundgebung auf dem Gelände des Biotopwildparks Anholter Schweiz machte uns, den Pächtern des Biotopwildparks und letztendlich auch der Polizei zusätzlich Arbeit. Als Konsequenz teilte uns der Biotopwildpark bereits mit, dass wir unsere Mitgliederversammlungen nicht mehr in den Räumen der Wildparkschule abhalten dürfen, was wir unter den gegebenen Umständen verstehen und akzeptieren. Leider werden für uns damit in Zukunft zusätzliche Kosten und Umstände verbunden sein, die wir bei den Veranstaltern der Kundgebung geltend machen werden“
Nun mischt auch die Staatsanwaltschaft mit
Der Vorstand hat nun die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Im Focus steht hier wohl der entlassene Tierpfleger. „Wir haben uns aufgrund der öffentlichen Falschaussagen entschieden, die wichtigsten Belege der Staatsanwaltschaft zu übergeben, weil sie Vorkommnisse belegen, die weit über eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung hinausgehen“, heißt es in der Pressemitteilung.
Auf den neuen Vorsitzenden Robert Franz wartet eine Menge Arbeit. Und das nicht nur wegen der Rechtsstreitigkeiten. Man habe sich innerhalb des Vorstandes darauf geeinigt, mit dem Umbau einer Stallung, dem Umbau der Futterküche, sowie dem Bau eines medizinischen Betreuungsbereiches zu beginnen. Eine neue Satzung und eine neue Geschäftsordnung steht ebenfalls auf der Agenda. Bis zur nächsten Mitgliederversammlung sollen dann schon erste Ergebnisse bekannt gegeben werden.
An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass der Bärenpark innerhalb des Geländes des Biotopwildpark Anholter Schweiz liegt. Beides sind aber voneinander unabhängige Institutionen.