Stallpflicht in allen Stadtteilen für freilaufendes Geflügel

Wie der Kreis Borken mitteilt, gilt ab morgen, Dienstag, 15. November für diverse Naturschutzgebiete und für alle Ortsteile der Stadt Isselburg eine Stallpflicht für freilaufendes Geflügel. Hintergrund für die Anordnung sind mehrere Infektionen von Wildvögeln und Naturschutzgeflügelbeständen mit der sogenannten Geflügelpest in Schleswig-Holstein und Baden-Würtemberg und Mecklenburg-Vorpommern. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW hat daher entschieden, dass Geflügel in ausgewiesenen Risikogebieten aufzustallen ist.

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