Ausstellungsverbot für Geflügel

Seit Gestern (18. Januar) gilt im gesamten Kreis Borken ein Verbot von Ausstellungen, Börsen, Märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel oder andere gehaltene Vögel verkauft, gehandelt, zur Schau gestellt werden oder zusammen kommen. Geflügelausstellungen und -märkte waren bereits seit Mitte November nicht mehr erlaubt, nun sind Ausstellungen von Vögeln aller Art verboten.

Da von diesen Veranstaltungen trotz aller präventiven Maßnahmen ein hohes potentielles Risiko der Erregerverbreitung ausgeht, untersagt der Kreis Borken auf Anweisung des zuständigen Landesministeriums diese ab sofort. Eine Infektion hätte möglicherweise gravierende Folgen für die betroffenen Bestände weit über die Region hinaus. Nähere Informationen gibt es unter www.kreis-borken.de/gefluegelpest

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