Seit dem 1. Januar 2018 gelten neue Regelungen für das Reiten im Wald und in der freien Landschaft in Nordrhein-Westfalen. Darauf weist jetzt noch einmal der Kreis Borken hin. Die mit dem Jahreswechsel in Kraft getretene Regelung des Landesnaturschutzgesetzes sieht das Reiten im Wald generell auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf Reitwegen, die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichnet sind, vor.
Gekennzeichnete Wanderwege im Wald dürfen nun – anders als bislang – beritten werden. Für einzelne, örtlich abgrenzbare Bereiche in der freien Landschaft und im Wald, in denen das Reiten gestattet ist, können die Kreise und kreisfreien Städte für bestimmte Wege Reitverbote festlegen und kennzeichnen. Dies gilt für Bereiche, in denen die Gefahr besteht, andere Erholungssuchende stark zu beeinträchtigen oder erhebliche Schäden zu verursachen.
Reitkennzeichen sind Pflicht
Die Kreisverwaltung Borken hat bislang keine Reitverbote festgelegt. Der Kreis Borken weist darauf hin, dass Reiterinnen und Reiter, die sich in der freien Landschaft oder in den Wäldern bewegen, beidseitig am Zaumzeug des Pferdes ein gültiges Reitkennzeichen befestigen müssen. Diese Kennzeichen werden mit Aufklebern versehen, die jährlich wechseln. Für das Jahr 2018 haben die Aufkleber die Farbe grün.
Gebühren unterscheiden sich zwischen privat und gewerblich
Die Kennzeichen beziehen sich immer auf die Halter der Pferde. Beim Erstantrag fallen für Tafel und Plakette Kosten in Höhe von insgesamt 40,50 Euro an. In den Folgejahren wird lediglich der Aufkleber fällig, für den die Gesamtkosten 31,50 Euro betragen. Für Pferde, die gewerblich auf Reiterhöfen vermietet werden, erhöhen sich die Kosten um 50 Euro. Ein Informationsblatt ist im Internet abrufbar unter www.kreis-borken.de/reitkennzeichen/.
Gebühren gehen in die Reitwegpflege
Plaketten sind beim Kreis Borken bei Simone Paß und Anja-Maria Wieczorek unter Tel. 02861/82-1430 erhältlich. Aus den Mitteln der Reitabgabe wird die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen finanziert. Außerdem wird sie für die Beseitigung von Schäden, die den Grundstückseigentümern durch das erlaubte Reiten entstehen, verwendet. Informationen zu Reitrouten im Kreisgebiet gibt es beim Kreis Borken oder beim Münsterland e.V. unter www.muensterland-tourismus.de/242453/muensterland-reitroute.de.
Titelbild: Ilse Dunkel/pixelio.de