Das tragische Unglück am Kieswerk Breels mit zwei Todesopfern hat kein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft geht nach eingehenden Untersuchungen, auch durch einen Gutachter, von einem Unglücksfall aus.
Der von der Staatsanwaltschaft eingesetzte Gutachter hatte unter anderem geprüft, ob die Arbeitsschutzregeln im Kieswerk eingehalten wurden. Strafbare Verstöße oder technische Mängel konnten bei den Untersuchungen nicht gestgestellt werden.
Foto: Frithjof Nowakewitz