Gemeinsame Presseerklärung der Stadt Isselburg und der EWIBO

Der Rat hatte in der Vergangenheit über die personelle Situation bezüglich der Flüchtlingsbetreuung diskutiert. Die wird von der EWIBO (Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft der Stadt Bocholt GmbH) übernommen, bzw. die EWIBO stellt das zur Flüchtlingsbetreuung notwendige Personal. Der nach Ansicht des Rates ständige Wechsel der in der Betreuung handelnden Personen, sei nicht dazu angetan, ein enges Vertrauensverhältnis zwischen den zu betreuenden Flüchtlingen und den EWIBO-Mitarbeitern zu schaffen. Hierüber hatte das BBV berichtet.

Nun sehen die Stadt Isselburg, als auch die EWIBO die Notwendigkeit, dass einige Darstellungen in dem Bericht einer Klarstellung bedürfen. Hierzu nachfolgend die gemeinsame Presseerklärung  im Original:

 

Gemeinsame Mitteilung der Stadt Isselburg und der EWIBO Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft der Stadt Bocholt GmbH (EWIBO)

In der Berichterstattung des BBV zur vom Rat der Stadt Isselburg am 11.07.2018 diskutierten Fortsetzung der Flüchtlingsbetreuung sind Darstellungen enthalten, die aus Sicht der Stadt Isselburg und der EWIBO einiger Klarstellungen bedürfen:

1. Die EWIBO und die Stadt Isselburg legen Wert auf die Feststellung, dass eine Gestellung von Personal nicht ausgeschrieben und auch nicht vertraglich mit der EWIBO vereinbart war. Eingekauft sind Dienstleistungen, wie sie in der damaligen politischen Beratung beschrieben wurden.

2. Dabei ist zunächst geregelt gewesen, dass die EWIBO im Umfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten zuzüglich Abwesenheitsvertretung Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Betreuung geflüchteter Menschen übernimmt. Im Zusammenhang mit der Ausweitung des Auftragsvolumens zum 01.01.2016 ist ergänzend vertraglich vereinbart worden, dass die Leistungen durch 2 Teilzeitkräfte im Umfang von insgesamt 1 VZÄ zuzüglich Vertretungen (ca. 0,2 VZÄ) für Urlaub, Krankheit pp. erbracht werden sollen, um eine kontinuierliche Dienstleistungserbringung über 52 Wochen per anno zu sichern.

3. Bei der vertraglichen Vereinbarung war den Vertragsparteien bekannt und bewusst, dass die Vielfalt der zu leistenden Aufgaben unterschiedliche Qualifikationen und Kompetenzen auf sozialarbeiterischem Niveau im zeitlichen Verlauf erfordern. Derartige Priorisierungen in den Anforderungen können stets auch zu Lasten der personellen Kontinuität gehen.

4. Die Stadt Isselburg ist nunmehr der Auffassung, dass der Aufbau und die Pflege vertrauensvoller persönlicher Beziehungen stärker in den Vordergrund der Arbeit mit den geflüchteten Menschen rücken soll. Hierzu wird personelle Kontinuität für wichtig gehalten.

5. Die EWIBO legt Wert auf die Feststellung, dass die Stadt Isselburg bereits in 2015 eine aufgegliederte Kalkulation im Rahmen des Angebotes der EWIBO erhalten hat und sich seit diesem Zeitpunkt lediglich zum 01.01.2016 der Umfang des Leistungsauftrages, nicht aber die zu Grunde liegende Kalkulation geändert hat.

6. Weiter legt die EWIBO Wert auf die Feststellung, dass sie jederzeit in 2018 bereit war und ist, die vorliegende Kalkulation des Dienstleistungsvertrages in öffentlicher Sitzung diskutieren zu lassen. Nicht zugelassen hingegen wurde die Diskussion schützenswerter Daten und hier insbesondere Gehaltsnachweise einzelner Kräfte in öffentlicher Sitzung. Hierfür bittet die EWIBO um Verständnis, zumal ein öffentliches Interesse an diesen Daten in keiner Weise erkennbar ist, da die Kosten der Stadt Isselburg hiervon nicht berührt sind.

Die Stadt Isselburg und die EWIBO sind einhellig der Auffassung, dass die EWIBO in einwandfreier Umsetzung des Vertrages nicht nur quantitativ den Erfordernissen genüge getan hat, sondern auch eine qualitativ hochwertige Arbeit abgeliefert hat.