Zum 19. März 2019 muss das Amt der Schiedsperson neu besetzt werden. Daher sucht die Stadt Isselburg eine Person, die dieses Amt bekleiden möchte. Bewerben kann sich jeder Bürger, bzw. jede Bürgerinn.
Grundsätzlich muss jeder Bewerber, bzw. jede Bewerberin folgende Kriterien erfüllen:
> er/sie muss die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben
> er/sie darf nicht unter Betreuung stehen
> er/sie sollte mindestens das 30. Lebensjahr vollendet haben
> er/sie sollte in dem Schiedsamtsbezirk (also in Isselburg) seinen/ihren Wohnsitz haben
> er/sie sollte nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt sein
> er/sie sollte nicht 70 Jahre oder älter sein.
Gesunder Menschenverstand ist gefragt
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist der „gesunde Menschenverstand“. Dadurch, dass sich die Schiedsperson in die verschiedensten praktischen Lebens- und Streitsituationen einfinden und nach Möglichket eine Schlichtung herbeiführen soll, wird ausdrücklich weniger Wert auf theoretische -insbesondere nicht juristische Ausbildung- sondern eher auf praktische Erfahrung und vielfältigen menschlichen Umgang gelegt.
Interessierte Bewerber und Bewerberinnen können sich bis zum 26.11.2018 bei der Stadt Isselburg melden. Eine Bewerbung in Schriftform ist sinnvoll. Eine solche Bewerbung sollte den Vor- und Nachnamen, die Wohnanschrift sowie das Geburtsdatum enthalten. Hilfreich sind zudem Angaben zum erlernten und ausgeübten Beruf sowie zu eventuellem sonstigem gesellschaftlichen Engagement.