Bekifft mit dem Auto unterwegs

Symbolfoto: Petra Bork / pixelio.de

Gerstern Nachmittag gegen 15:30 Uhr war die Fahrt eines 40-jährigen Autofahrers aus Isselburg beendet. Auf der Gendringer Straße in Anholt von der Polizei kontrolliert. Dabei räumge er den Konsum von Marihuana ein, so dass die Beamten den Fall zur Anzeige brachten und die Weiterfahrt untersagten. Um den Drogenkonsum nachweisen zu können, wurde dem Isselburger von einem Arzt eine Blutprobe entnommen.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass derjenige, der im Drogenrausch Auto fährt, sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen treten schon nach dem Konsum geringer Mengen auf – damit steigt die Gefahr eines Unfalls. Das Autofahren unter Einfluss illegaler Drogen zieht auch rechtliche Folgen nach sich: Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die eine Geldbuße von bis zu 1.500 Euro und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten nach sich ziehen kann. Hinzu kommen zwei Punkte in der „Verkehrssünderdatei“. Begeht der berauschte Autofahrer einen Fahrfehler, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer oder verursacht einen Unfall, so handelt es sich um eine Straftat. Das Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und Geldstrafen vor.

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