Das Wichtigste zuerst: Ab Montagmorgen, 5. August, soll die dann markierte Halteverbotszone in der Hüttensiedlung gelten. Der Rat hatte die Einrichtung einer Halteverbotszone auf der Hüttenstraße beschlossen und die Straßenverkehrsbehörde hatte die Umsetzung angeordnet. Dies teilte der zuständige Fachbereichsleiter Frank Schaffeld in einer Presseinfo heute mit.
Schon lange wurde die Parksituation in der Hüttenstraße in der Verwaltung und bei den politischen Gremien diskutiert. Ein wesentlicher Punkt hierbei war die Sicherheit der Anwohner im Rettungsfall. Oftmals stellte sich die Parksituation für anfahrende Rettungskräfte problematisch dar, da eine ungehinderte Durchfahrt der Fahrzeuge oft nicht gegeben war.
Ab Montag ist das Parken nur in markierten Flächen erlaubt
Nach zwischenzeitlicher Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde beim Kreis Borken wurde zur eindeutigen Regelung der Parksituation in der Hüttensiedlung eine Halteverbotszone vom Rat der Stadt Isselburg
beschlossen und von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet.
Das Parken ist dann nur noch in den eingezeichneten bzw. markierten Flächen erlaubt. Nach Abschluss aller Arbeiten soll die Halteverbotszone ab kommenden Montagmorgen, 5. August, gelten.
Frank Schaffeld weißt darauf hin, dass durch die Festlegung der Stellflächen einen Verringerung des verfügbaren Parkraums zu erwarten ist. “ Wir rufen die betroffenen Verkehrsteilnehmer dazu auf, umsichtig mit der neuen Verkehrssituation umzugehen und die Verkehrsregeln zu beachten.“
Erst Hinweise, später Knöllchen
Nach einer „Eingewöhnungsphase“ sollen dann auch Verkehrskontrollen durchgeführt werden, um die Einhaltung der Parkregelung zu überwachen. Zunächst soll es bei Verstößen nur Hinweise geben, die auf die neue Regelung hinweisen. Etwas später sollen dann bei verkehrswidrigem Halten oder Parken auch mit einer Zahlungsverpflichtung verbundene Knöllchen geben.
Garage nicht als Lager, sondern als PKW-Stellplatz nutzen
Schaffeld erklärt zudem, dass eine vorhandene Garagen auch als Stellfläche für den eigenen PKW genutzt werden sollte. Bei der Umsetzung der Halteverbotszone wurde seitens einiger Bewohner darauf hingewiesen, dass oftmals vorhandene Garagen nicht zum Abstellen eines Fahrzeuges, sondern zu anderen Zwecken, beispielsweise als Materiallager genutzt werden. „Dies entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben einer Garage.“ Daher geht der Apell an alle Garagenbesitzer, ihre Garagen auch tatsächlich als Stellplatz für ihr Auto zu nutzen, sofern dies bislang nicht geschehen ist. Dies wäre, so Schaffeld, vermutlich ein wichtiger Beitrag zur Entzerrung der durch den begrenzten Parkraum angespannten Verkehrssituation in der Hüttensiedlung.