Am vergangenen Mittwoch haben Simone Stüber für die OGS Anholt und Stefanie Fonk für die OGS Isselburg in der Sitzung des Ausschuss für Jugend, Schule, Sport, Kultur, Soziales (JSSKS) das Ergebnis einer Elternbefragung zum Thema Qualität in der offenen Ganztagschule und dem Grundschulverbund Isselschule (Grundschulen Isselburg u. Werth) präsentiert. Das Ergebnis zeigt, dass die drei Grundschulen eine Qualität haben, die auf einer Skala von 1 bis 6 durchweg im mittleren Einser-Bereich liegt.
Grund für die Elternbefragung war, dass mit den Betreuungsträgern der Ganztagsschulen seit August 2018 einheitliche Kooperatisonsvereinbarungen gelten. Damit sollten bestimmte Standarts schul- und trägerübergreifend erzielt werden. Damit die auch im Ergebnis sichtbar werden, wurde die Elternbefragung durchgeführt. Von den 36 angeschriebenen Familien der OGS Anholt kamen 17 Rückmeldungen. In Isselburg gaben von 48 angeschriebenen Eltern 19 den Fragebogen zurück.
Eltern geben gute Noten
Abgefragt wurde beispielsweise das pädgogische Angebot, wie etwa Musik, Sport oder Basteln. Die Eltern benoteten in Isselburg dies mit 1,9 und in Anholt mit 1,7. Weitere Fragen waren beispielsweise das Angebot beim Ferienprogramm, die Qualität der Hausaufgabenbetreuung, Deutsch als Zweitsprache, oder auch der Umgang der Mitarbeiter mit den Kindern. Alles wurde durchweg von den Eltern mit einer mittleren Eins benotet. Nicht ganz so gut weg kam die Verweildauer in den drei Schulen. Es herrscht hier eine gesetzlich geregelte Anwesenheitspflicht der Kinder bis 15 Uhr. Hier wünschen sich die Eltern mehr Mitsprache und eine flexiblere Handhabung.
Ausschuss diskutierte über Ausnahmen
Dieser Punkt wurde im Ausschuss diskutiert. Kevin Schneider (FDP) wies in diesem Zusammenhang auf einen Grundlagenerlass hin, der Ausnahmen von der Regelzeit zulässt. Beide offenen Ganztagsschulen haben dies insofern berücksichtig, dass die Eltern schon zu Beginn der Betreuung in einem besondern Vordruck familiäre Ereignisse vermerken können. Fachbereichsleiterein Dina Deckers betonte allerdings, dass Ausnahmen von der gesetzlichen Regelung auch Ausnahmen bleiben müssen.