Obstbaumpflanzaktion im Kreis Borken

In diesem Herbst bietet die Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken (NFG) wieder eine Obstbaumpflanzaktion an. Das teilt der NFG-Vorsitzende Martin Hillenbrand mit. Es werden 14 verschiedene alte Hochstamm-Obstsorten angeboten. Die Hälfte der Kosten  pro Obstbaum zahlen die Interessenten selber, die übrigen Kosten trägt die Naturfördergesellschaft. 

Typische Obstwiese im Münsterland (Foto: Kreis Borken)

Die Aktion richtet sich an Menschen, die am Ortsrand oder im Außenbereich leben. Der Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes, Ludger Schulze-Beiering, begrüßt diese Aktion und unterstützt sie ausdrücklich. Er weist darauf hin, dass bereits im November 2016 eine Kooperationsvereinbarung des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums mit den Spitzen von Landwirtschafts- und Naturschutzverbänden in NRW geschlossen wurde. Unter dem Titel „Allianz für Streuobstwiesen: Alte Bestände erhalten, neue Bestände fördern“ soll damit dem Schwund von Streuobstwiesen entgegengewirkt werden.

Obstbäume sind typisch im Münsterland

Obstwiesen in großen Gärten, am Ortsrand oder in der freien Landschaft sind mit ihren Hochstamm-Obstbäumen typisch für das Münsterland. „Sie gehören in der münsterländischen Parklandschaft einfach dazu“, sagt Hillenbrand. Im Frühjahr erfreuten sich die Besitzer am Anblick der Obstblüte, im Sommer und Herbst gebe es leckere Früchte. „Wenn dabei dann alte, bodenständige Sorten gewählt werden, bestehen gute Chancen auf einen robusten Baumbestand, denn diese Sorten haben zumeist über Generationen gezeigt, dass sie mit Standort und Klima in der heimischen Region gut zurechtkommen – es bleibt zu hoffen, dass sich dies auch unter sich ändernden Klimabedingungen weiter bewährt.“

Obstwiesen sind Heimat für zahlreiche Vogelarten

Zugleich wird etwas für die Artenvielfalt getan – denn in Obstwiesen sind bis zu 3.000 verschiedene Tierarten zu Hause, darunter allein 37 Vogelarten – auch vom Aussterben bedrohte wie Steinkauz, Wiedehopf oder Wendehals. Wer am Ortsrand oder im Außenbereich wohnt und diese Möglichkeit nutzen möchte, kann die gewünschten Bäume bis zum 27. Oktober 2019 bei der Geschäftsstelle der Naturfördergesellschaft bestellen (Telefon 02861/82-1438, Fax-Nr. 02861-822711438 oder E-Mail nfg@kreis-borken.de).

Bestellformulare sind auch bei den Naturschutzbeauftragten (ehemals Landschaftswarte) erhältlich oder können auf der Internetseite der NFG heruntergeladen werden (www.nfg-borken.de). Bedingung ist, dass es sich nicht um eine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme handelt. Die Bäume sind dann zwischen dem 20. November und 2. Dezember 2019 bei einer von sechs auf das gesamte Kreisgebiet verteilten Baumschulen abzuholen.

Text: Kreis Borken