Bewohner der Bleichstraße können „Bewohnerparkausweis“ beantragen

Aufgrund verschiedener notwendiger Maßnahmen haben sich die Parkmöglichkeiten für die Anlieger der Bleichstraße in Isselburg stark reduziert. Wie Ordungsamtsleiter Frank Schaffeld mitteilte, soll aus diesem Grund auf dem kleinen Parkplatz an der Bleichstraße, der über fünf Stellplätze verfügt, ein sogenanntes Bewohnerparken ermöglicht werden. Das Bewohnerparken entspricht dem früheren im Volksmund vermutlich eher bekannten Anwohnerparken.

Hier kann man mit einem entsprechenden Bewohnerparkausweis den Parkplatz nutzen. Diese Parkscheine werden aber nur an Anlieger vergeben. Für Verkehrsteilnehmer, die nicht über einen Bewohnerparkausweis verfügen, ist das Parken auf diesen Parkplatz verboten.

Zukünftig ist der Parkplatz nur noch für Bewohner der Bleichstraße bestimmt, die einen entsprechenden „Bewohnerparkausweis“ haben. (Foto: Frithjof Nowakewitz)

Mit dieser Regelung soll somit für die Anlieger der Straßen „Bleichstraße und Am Rathaus“ eine größere Sicherheit erzeugt werden, dass auch tatsächlich Parkraum für die Anlieger vorhanden ist und nicht von anderen Verkehrsteilnehmern blockiert wird.

Für alle anderen parkraumsuchenden Verkehrsteilnehmer ist gegenüber dem vorgenannten Parkplatz ein größerer Parkplatz mit noch deutlich mehr Stellplätzen vorhanden, sodass wir davon ausgehen, dass wir mit dieser Neuregelung allen unterschiedlichen Interessen gerecht werden.

„Wir möchten mit dieser Pressemitteilung die Anwohner der Straßen am Rathaus und Bleichstraße über die künftige Neuregelung informieren und bei Interesse gleichzeitig auffordern, einen entsprechenden Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises zu stellen“, erklärte Frank Schaffeld. Ein solcher Antrag kann formlos bei der Stadtverwaltung Isselburg, FB 2, Minervastraße 12, 46419 Isselburg, oder per E-Mail an schaffeld@isselburg.de eingereicht werden. Für Nachfragen steht Frank Schaffeld unter Tel.: 028747-91128 als Ansprechpartner zur Verfügung.

Sofern die Interessenten zur Begründung des jeweiligen Antrages noch bestimmte persönliche Lebensumstände angeben möchten, durch die eine bevorzugte Ausstellung eines Bewohnerparkausweises gerechtfertigt erscheint, kann dies gerne gemacht werden.

Die bei der Stadt Isselburg bis zum 24. Januar 2020 eingegangenen Anträge werden nach ihrer Sichtung und Überprüfung dem Fachbereich Verkehr des Kreises Borken zur Entscheidung weitergeleitet. Von dort werden dann die möglichen Bewohnerparkausweise ausgestellt