Sprachförderung für Kinder mit Migrationshintergrund

Dr. Theo Beine meint, dass der Begriff „Migrationshintergrund“ diskriminierend ist (Archivbild: Frithjof Nowakewitz)

In der gestrigen JSSKS-Sitzung wetzten CDU und SPD in Person von Frank Häusler und Dr. Theo Beine die Messer. Hintergrund war ein Antrag der Christdemokraten mit dem Thema „Sprachförderung für Kinder mit Migrationshintergrund“. Über den Antrag selbst, aber vor allem über den Begriff „Migrationshintergrund“ regte sich SPD-Chef Beine auf. „Der Ausdruck ist diskriminierend“, erklärte Beine.

Die Antwort darauf blieb Frank Häusler nicht schuldig. „Ich verwahre mich dagegen, dass Sie uns vorschreiben, wie wir uns auszudrücken haben“. Auch FDP-Mann Kevin Schneider zeigte sich irritiert. „Ich bin entsetzt, dass darüber diskutiert wird, denn Migrationshintergrund ist ja Fakt“. Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Karau bat dann um Mäßigung und zur Rückkehr zur sachlichen Diskussion.

Wer kann Sprachförderung übernehmen?

Symbolfoto: Wilhelmine Wulff / pixelio.de

Im Wesentlichen ging es darum, Kinder, die der deutschen Sprache nicht, oder nur unzureichend mächtig sind, sprachlich zu fördern. Diskutiert wurde im Ausschuss darüber, in welcher Form dies möglich sein kann. Der Leiter der Isselschule, Oliver Skukis machte deutlich, dass es in der Schule 12 Kinder in der Schule gibt, die bislang kein Wort deutsch können. Die dann zu beschulen, sei sehr schwierig. Daher wäre es unabdingbar, diese Kinder sprachlich zu fördern. Angedacht war, dass möglicherweise die VHS diesen Part übernehmen könne. Sie wird durch die drei Städte Bocholt, Rhede und Isselburg getragen und gilt im Wesentlichen als Bildungseinrichtung für Erwachsene. Sven Wisberg, Zweigstellenleiter der VHS, stellte die Frage in den Raum, wer diese Aufgabe innerhalb der VHS übernehmen soll und wie dies dann abgerechnet werden kann. Uwe Übelacker (Grüne) machte deutlich, dass diese Aufgabe nicht nur ein Fachmann erledigt kann. „Er muss auch Pädagoge sein“. Und die sind, so Übelacker, nicht leicht zu finden. Der Ausschuss beauftragte in seinem Beschluss die Verwaltung damit, Fördermittel beim Land NRW zu beantragen und sich mit dem Netzwerk Asyl in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob dort Möglichkeiten der Sprachschulung bestehen