Ab heute, dem 31. Januar 2020 können Jugendliche bereits mit 15 Jahre den Moped-Führerschein machen. Das hat das NRW-Landeskabinett per Rechtsverordnung im vergangenen Jahr beschlossen.
„NRW ist das erste Bundesland, das den Moped-Führerschein per Rechtsverordnung ab 15 Jahre zulässt. Das ist eine tolle Sache für die jungen Menschen bei uns im Kreis Borken, denn Mobilität bedeutet persönliche Freiheit“, heißt es in einer CDU-Presseerklärung von Heike Wermer, Wilhelm Korth und Hendrik Wüst .
Für die Fahrerlaubnisklasse AM für leichte Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h, den sogenannten Moped-Führerschein, galt bislang bundesweit das Mindestalter von 16 Jahren. Der Bund räumt den Ländern seit Ende 2019 die Möglichkeit ein, das Mindestalter von 16 auf 15 Jahre zu senken. Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes konnten die Länder nun selbst über eigene Rechtsverordnungen das Mindestalter herabsetzen