Um die Funktionsfähigkeit der Kreisverwaltung zu gewährleisten und die Gefahr einer Weiterverbreitung des Coronavirus (beispielsweise in Wartezonen) zu vermindern, hat der Kreis Borken vorsorglich folgende Maßnahmen getroffen: Bürgerinnen und Bürger werden dringlich gebeten, die persönlichen Besuche in die Kreisverwaltung auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Das heißt, dass sie Anliegen möglichst per Telefon, E-Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen erledigen.
Die Führerscheinstelle des Kreises Borken im Kreishaus Borken sowie in den beiden Zulassungsstellen in Ahaus und Bocholt kann nur noch nach Terminvereinbarung aufgesucht werden. Die Rufnummer lautet für Borken 02861/82-2023. Für die Nebenstellen in Ahaus und Bocholt können Termine über das Internet unter http://www.kreis-borken.de/terminreservierung und ausnahmsweise telefonisch unter den Rufnummern 02561/912-215 für Ahaus und 02871/953-396 für Bocholt vereinbart werden. Die drei Zulassungsstellen des Kreises Borken in Ahaus, Bocholt und Borken können ebenfalls nur noch nach Terminvereinbarung betreten werden. Termine können über das Internet unter www.kreis-borken.de/terminreservierung vereinbart werden und ausnahmsweise telefonisch unter den Rufnummern 02861/82-2059 für Borken, 02561/912-215 für Ahaus und 02871/953-396 für Bocholt.
In der unteren Jagdbehörde des Kreises Borken können Jagdscheine ebenfalls nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung verlängert werden. Für die Nebenstellen des Kreises in Ahaus und Bocholt können Termine über das Internet unter http://www.kreis-borken.de/terminreservierung und ausnahmsweise telefonisch unter den Rufnummern 02561/912-215 für Ahaus und 02871/953-396 für Bocholt vereinbart werden. Am Standort Borken erfolgt die Terminvereinbarung telefonisch unter der Rufnummer 02861/82-1137.