Absolutes Besuchsverbot im Bocholter St. Agnes Hospital

Wie „Made in Bocholt“ meldet, gilt für das Bocholter Krankenhaus ein absolutes Besuchsverbot. Sollte für medizinische, sozial oder palliativmedizinsche Gründe eine Ausnahme erforderlich sein, kann diese im Einzelfall nach vorheriger Absprache erteilt werden.

Für die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin gilt weiterhin, dass die Patienten ausschließlich von ihren Eltern oder Sorgeberechtigten besucht werden dürfen. Der ganze Bericht ist bei Made in Bocholt zu sehen.

Foto: Radiologie-Westmünsterland.de