Ab dem kommenden Montag, 20. April, dürfen Geschäfte bis zu einer Ladengröße von 800 qm wieder öffnen. Geschäfte mit einer Fläche von mehr als 800 qm müssen hingegen geschlossen bleiben. Dies hat heute Landrat Dr. Kai Zwicker auf den Plan gerufen. Gemeinsam mit seinen Kollegen der Kreise Steinfurt, Warendorf und Coesfeld, sowie dem Oberbürgermeister aus Münster moniert er in einem Brandbrief an die Spitzen von Bund und Land diese Ungleichbehandlung. Darin heißt es u.a., dass Geschäftsinhaber, deren Räume mehr als diese 800 qm haben, durchaus in der Lage wären, die Räumlichkeiten so zu begrenzen, dass sie den Vorgaben entsprächen.
Hier das Schreiben an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Bundesminister Jens Spahn, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier, Ministerpräsident Armin Laschet, Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Landeswirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart im Wortlaut:
„Die Kreise im Münsterland und die Stadt Münster begrüßen sehr, dass von Seiten des Bundes und des Landes nun konkrete Lockerungen der einerseits sehr erfolgreichen, andererseits aber auch sehr belastenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus für den Einzelhandel erfolgen. Gerade die Maßnahme, Ladenlokale mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm ab dem 20.04.2020 zu öffnen, wird sehr begrüßt. Nicht nachvollziehbar ist aber, dass es Handelseinrichtungen mit einer Gesamtfläche größer als 800 qm nicht gestattet ist, durch eigene organisatorische Vorkehrungen die zugänglichen Verkaufsflächen auf höchstens 800 qm zu reduzieren. Die zuständigen Ordnungsämter könnten die Einhaltung der Vorgaben überprüfen.
Eine solche Ungleichbehandlung ist aus Sicht der betroffenen Geschäftsinhaber, aber auch aus unserer Sicht als in der Region Verantwortliche, nicht gerechtfertigt. Ein signifikanter Mehrwert für den Infektionsschutz ergibt sich durch diese Vorgabe nicht. Sie schürt Unfrieden und mindert die Akzeptanz für die Maßnahmen insgesamt. Wir appellieren daher eindringlich, die Regelungen so zu ändern, dass auch solche Handlungseinrichtungen, die durch geeignete Absperrmaßnahmen ihre reguläre Verkaufsfläche auf unter 800 qm verringern, ab 20.04.2020 betrieben werden dürfen.“ Das Schreiben ging ebenfalls an die hiesigen Bundes- und Landtagsabgeordneten sowie kommunalen Spitzenverbände.