Maskenpflicht für Besucher der Kreisverwaltung und deren Nebenstellen

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Wie der Kreis Borken nun mitteilt, gilt für alle Besucher der Kreisverwaltung ab Montag (27.April) der Maskenzwang. Mund und Nase müssen bedeckt sein.

Auf die neue Richtlinie weist in der Pressemitteilung Dr. Elisabeth Schwenzow, Personal- und Ordnungsdezernentin des Kreises, hin. Diese Regelung gilt auch für alle Nebenstellen. Also auch für das Straßenverkehrsamt in Bocholt. Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung gilt im Publikumsverkehr diese Pflicht.