Ab 8. Juni wieder eingeschränkter Kita-Betrieb

(Kreis Borken) Am 8. Juni 2020 beginnt in den Kindertageseinrichtungen in NRW wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb. Nachdem seit Mitte März bereits die meisten Kinder zu Hause betreut wurden, sollen nun wieder alle Kinder in die Kitas und die Kindertagespflege zurückkommen können. Um eine Überlastung der Gesamtsituation in den Kitas zu verhindern, wird der wöchentliche Betreuungsumfang allerdings noch um 10 Stunden gekürzt.

Eltern, die einen Betreuungsvertrag über 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche mit ihrer Kita haben, können ihr Kind somit grundsätzlich 15, 25 oder 35 Stunden betreuen lassen. Wie die Öffnungszeiten angeboten und die Wochenstunden verteilt werden, regeln die Kitas nach den Bedingungen im Einzelfall vor Ort. In der Kindertagespflege soll im Regelfall sogar zum vollen Betreuungsumfang nach der Betreuungsvereinbarung zurückgekehrt werden.

Durch die Corona-Pandemie erleben die Menschen im Kreis Borken in vielen Bereichen massive Einschränkungen und sind häufig auch in ihrer persönlichen Einkommenssituation betroffen. Um die Eltern weiter zu entlasten, haben sich das Land NRW und die Kommunen darauf verständigt, in den Monaten Juni und Juli die Hälfte der regulären Elternbeiträge zu erlassen. „Der Zahlbetrag ist nochmals deutlich niedriger als der Elternbeitrag für den eingeschränkten Betreuungsumfang. Das ist ein gutes Ergebnis für die Eltern“, freut sich Landrat Dr. Kai Zwicker über die neue Vereinbarung mit dem Land NRW. Den Ausfall teilen sich wie auch in den beiden Vormonaten das Land und die Kommunen jeweils zur Hälfte. Das Kreisjugendamt wird diese Vereinbarung in seinem Bezirk umsetzen. Aufgrund der kurzen Vorlaufzeit sollen allerdings die beiden halben Monatsbeiträge zusammen zu Anfang Juli abgebucht werden.

In seiner Sitzung am 26.05.2020 hat der Jugendhilfeausschuss bereits zum Erlass der Elternbeiträge für die Monate ab April beraten und am 25.06.2020 wird der Kreistag abschließend hierüber entscheiden. Die bisherigen Ertragsausfälle belaufen sich inklusive der Regelung für Juni und Juli auf rund 1,8 Millionen Euro, das Jugendhilfebudget im Kreishaushalt wird dadurch mit 0,9 Millionen Euro belastet.

Für Eltern, die ihren Beitrag bisher per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag gezahlt haben, gilt diese Regelung entsprechend. Sie sollen den halben Monatsbeitrag nach ihrem letzten Beitragsbescheid jeweils für Juni und Juli bis zum 05. Juli überweisen. Bei weiteren Fragen können sich Eltern an ihre Kontaktpersonen beim Fachbereich Jugend und Familie aus dem letzten Beitragsbescheid wenden.