(Kreis Borken) Schlimme Fälle von Kindesmissbrauch sind in jüngster Zeit in NRW aufgedeckt worden. Sie machen deutlich, wie wichtig es ist, dass die zuständigen Behörden mit Blick auf die Vermeidung und Aufklärung von Kindeswohlgefährdungen eng zusammenarbeiten. Um bei dieser sensiblen Aufgabe stets verlässliche Strukturen und Abläufe sicherzustellen, haben sich die fünf Jugendämter im Kreis Borken – das sind die städtischen Jugendämter Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau und das Kreisjugendamt für die übrigen 13 Kommunen im Kreisgebiet – sowie die Kreispolizeibehörde Borken in den vergangenen Wochen auf verbindliche Rahmenbedingungen für die Kooperation verständigt.
Eine entsprechende Vereinbarung darüber unterzeichneten jetzt Landrat Dr. Kai Zwicker in seiner Doppelfunktion als Leiter der Kreispolizeibehörde und der Kreisverwaltung und die Bürgermeisterinnen Mechtild Schulze Hessing (Borken) und Karola Voß (Ahaus) sowie Bürgermeister Rainer Doetkotte (Gronau) im Borkener Kreishaus. Bocholts Bürgermeister Peter Nebelo war kurzfristig verhindert und wird daher die Vereinbarung nachträglich unterschreiben. Bei der Unterzeichnung machte der Landrat die unterschiedlichen Rollen von Polizei und Jugendamt deutlich. So habe die Polizei die Aufgabe, Straftaten aufzudecken und zu verfolgen sowie Gefahren abzuwehren. Sind Kinder involviert, bestehe für sie die Verpflichtung, das Jugendamt zu informieren. Dem Jugendamt wiederum obliege der Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche. Für dessen Fachkräfte gebe es ausdrücklich keine grundsätzliche Verpflichtung, die Polizei einzuschalten.
Allerdings müssten sie dies angesichts des Schutzauftrages stets im Einzelfall prüfen. Der Informationsfluss vom Jugendamt zur Polizei könne somit nur eingeschränkt erfolgen. „Wir haben schon immer in den Einzelfällen gut zusammengearbeitet, stellen das aber jetzt auf eine verlässlichere strukturelle Basis“, betonten die Kooperationspartner von Polizei und Jugendhilfe. Damit solle die bewährte Zusammenarbeit, der fachliche Austausch und die Handlungssicherheit der Beteiligten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung und sexueller Gewalt weiter verbessert werden.
Vor diesem Hintergrund wurden laut Dr. Zwicker die Verfahrensabsprachen nun schriftlich fixiert: Die Polizei verpflichtet sich, folgende Informationen an das zuständige Jugendamt auf den festgelegten Kommunikationswegen weiterzugeben:
- Fälle von häuslicher Gewalt bei direkter Anwesenheit von Kindern bzw. wenn Kinder im gemeinsamen Haushalt leben, jedoch bei dem Vorfall nicht zugegen waren bzw. wenn sich die Gewalt konkret gegen Kinder und Jugendliche richtet
- Hinweise auf fortlaufende Alkoholexzesse und Drogenkonsum der Sorgeberechtigten oder des Kindes oder Jugendlichen
- Hinweise auf Verwahrlosung der Wohnung bzw. von Kindern und Jugendlichen –
- Hinweise auf Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung an und von Kindern und Jugendlichen
- Hinweise auf eine gravierende psychische Instabilität des Kindes oder Jugendlichen
- Vermehrte Auffälligkeit des Kindes oder Jugendlichen im Bereich von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten
Bei der Polizei hinterlegt sind dazu die Kontaktdaten der zuständigen Jugendämter mit Dienst- und Bereitschaftszeiten, damit jeweils sofort gehandelt werden kann. Vereinbart wurden überdies regelmäßige Treffen der Verantwortlichen von Polizei, Jugendämtern und Staatsanwaltschaft sowie regionale Kooperationstreffen in den Bezirken der Polizeiwachen, um einen kontinuierlichen gegenseitigen Informationsaustausch sicherzustellen.