Für das Haushaltsjahr 2021 sind keine effektiven Steuererhöhungen geplant. Allerdings sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, zum Erhalt der Steuerertragskraft die Hebesätze für die Grundsteuer A und B im Rahmen der Inflationsrate anzupassen.
Daher soll die Grundsteuer A um zwei Prozent auf nun 256 v.H. und die Grundsteuer B um vier Prozent auf dann 483 v.H. angehoben werden. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen und bleibt unverändert bei 440 v.H. Gegen die Erhöhung plädierten Kevin Schneider (FDP) und Kerstin Hebing (SPD). “Die Stadt hatte 2018 und 2019 deutliche Mehreinnahmen, da müsste eher eine Steuerentlastung, als eine Erhöhung stattfinden”, erklärte Schneider. Dem entgegnete bemerkte Frank Häusler (CDU), dass die Erhöhungen von zwei, bzw. vier Prozent moderat und angebracht sind. Mit zehn Ja- und 7 Nein-Stimmen wurde die Erhöhung angenommen.