(Kreis Borken) Das Land NRW hat auf Grund des dynamisch fortschreitenden Geflügelpest-Geschehens von Ostwestfalen bis hin zur Stadt Münster beschlossen, die Aufstallpflicht für Geflügel auf die Regierungsbezirke Münster und Arnsberg zu erweitern. Zur Vermeidung der Geflügelpest ordnet der Kreis Borken nun die Stallpflicht für Geflügel im gesamten Kreisgebiet an. Zudem sind Ausstellungen, Börsen, Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt, zur Schau gestellt werden oder zusammenkommen, verboten.
Die Stallpflicht gilt ab Samstag, 27. März 2021. Hintergrund ist die zunehmende Zahl der Geflügelpest-Fälle, insbesondere die Funde von Wildvögeln und die Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen in den Regierungsbezirken Münster und Detmold. Die Aufstallung wird angeordnet, um eine Ansteckung bzw. Ausbreitung der Geflügelpest in Nutzgeflügelbestände zu vermeiden. In Geflügelhaltungen sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich in geschlossenen Ställen oder in besonders geschützten Vorrichtungen unterzubringen. Solche volierenartigen Vorrichtungen müssen aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bestehen und mit einer das Eindringen von Wildvögeln verhindernden Seitenbegrenzung versehen sein.
Alle Geflügelhalter, auch private Halterinnen und Halter von Geflügel, sind unabhängig von einer Tierseuche verpflichtet, ihren Tierbestand der Tierseuchenkasse NRW bei der Landwirtschaftskammer Münster zu melden. Aus Schutzgründen hat der Kreis Borken zudem Geflügelausstellungen und Märkte im Kreisgebiet untersagt, da auch von diesen Veranstaltungen trotz aller präventiven Maßnahmen ein hohes potentielles Risiko der Erregerverbreitung ausgeht. Konkrete Verdachtsfälle oder Ausbrüche gibt es aktuell im Kreis Borken nicht