„Full House“ würde man in der Pokersprache sagen. In der vergangenen Nacht kontrollierte die Polizei in Bocholt einen 41-jährigen Autofahrer und seine 37-jährige Beifahrerin, beide aus Isselburg, die offensichtlich einen Trailer samt Motorboot gestohlen hatten. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann keine Fahrerlaubnis besitzt, ein Fahrzeug führte, was wegen nicht entrichteter Steurern zur Stilllegung ausgeschrieben war, für einen im Pkw transportierten Bootsmotor keine richtige Erklärung hatte und zudem auch noch unter Drogeneinfluss unterwegs war.
(ots) In der Nacht zum Mittwoch kam einer Streifenwagenbesatzung in Bocholt gegen 02.15 Uhr auf der Straße Up de Welle ein silberfarbener Ford Focus Kombi entgegen – mit angehängtem Bootsanhänger samt Motorboot. Die Beamten wendeten, um eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Darauf beschleunigte der Fahrer des Kombis und fuhr über die Straße Am Hünting in Richtung Am Efing weiter.
In Höhe der Kreuzung mit der Moddenborgstraße stellten die Beamten fest, dass der Bootsanhänger auf der Moddenborgstraße abgekoppelt und mitten auf der Fahrbahn stehen gelassen wurde. Der Fahrer des Ford-Kombi setzte sein Fahrt fort. Auf der frischen Schneedecke konnte seine Spur gut verfolgt werden – diese führte bis zur Einmündung Morshüttenstegge/Finkenberg, wo ein silberfarbener Ford Focus Kombi im rechten Straßengraben lag. Die beiden Fahrzeuginsassen aus Isselburg, der 41-jährige Fahrer und seine 34-jährige Beifahrerin, standen auf der Fahrbahn – beide waren nicht verletzt. Mit dem Bootsanhänger wollten beide nichts zu tun haben und für den im Pkw transportierten Bootsmotor (Außenborder) hatten beide gleich eine wenig glaubhafte Erklärung parat.
Der Bootshalter konnte in der Nacht nicht erreicht werden. Das Boot wurde samt Trailer und Außenborder sichergestellt. Als Tatort des Diebstahls konnte die Schollstraße ermittelt werden. Der 41-Jährige stand anhand des Ergebnisses eines Drogentests unter Amphetamineinfluss, sodass ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm, um den Drogenkonsum exakt nachweisen zu können. Zudem ist er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und der Pkw war wegen nicht entrichteter Steuern zur Stilllegung ausgeschrieben. Die Beamten entstempelten das Kennzeichen und untersagten dem polizeibekannten 41-Jährigen die Weiterfahrt.