(Kreis Borken) Ab Freitag, 11. Juni, gilt für das Land NRW die niedrigste Inzidenzstufe, die so genannte Inzidenzstufe 1. Das hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW heute in der offiziellen Übersicht der Inzidenzstufen festgestellt. Grund dafür: Die Corona-Schutzverordnung macht verschiedene Öffnungsschritte nicht nur von der Inzidenz des jeweiligen Kreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt abhängig, sondern knüpft sie auch an die für das Land geltende Inzidenzstufe.
Daher greifen auch im Kreis Borken mit dem Inkrafttreten der Inzidenzstufe 1 für NRW ab Freitag weitere Öffnungen. Für den Kreis Borken selbst sind bereits seit 4. Juni 2021 die „U35-Regelungen“ gültig. Ab Freitag gelten durch die Landes-Inzidenzstufe 1 im Kreis Borken weitere Lockerungen. Mit der Inzidenzstufe 1 für das Land NRW ist die Nutzung der Innengastronomie ohne den Nachweis eines negativen Tests möglich. Die Platzpflicht und die Vorgaben zu Mindestabständen gelten weiterhin; auch die einfache Rückverfolgbarkeit muss nach wie vor sichergestellt sein. Außerdem können andere Vorgaben der Corona-Schutzverordnung – wie z.B. die allgemeinen Kontaktbeschränkungen für Treffen im öffentlichen Raum – weiterhin einen Test erfordern.
Auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt besteht unverändert eine Testpflicht. Außerschulische Bildung, Präsenzunterricht und Prüfungen sind auch innen ohne Test erlaubt. Für Für Besuche in Kultureinrichtungen (Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlösser, Burgen, Gedenkstätten, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen) entfällt die Personenbegrenzung. Für die Sportausübung entfällt die Testpflicht, außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich. Kontaktfreier Sport ist innen und außen ohne Personenbegrenzung zulässig.