Eigentlich sollte der Mann aus Werth bei einer Verkehrskontrolle nur seinen Führerschein vorzeigen. Den hatte er allerdings nicht dabei, so dass er in Begleitung der Polizeibeamten zu seiner Wohnadresse fuhr, um den Beamten den Führerschein vorzulegen.
Dabei fiel den Beamten auf, dass der Mann in seiner Wohnung eine Vielzahl Waffen und gefährliche Gegenstände offen aufbewahrte. Eine Überprüfung ergab, dass dem Beschuldigten per Gerichtsbeschluss ein Verbot für erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Waffen auferlegt wurde. Die Beamten sicherten die Situation und nahmen Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt stellte bei der zuständigen Richterin einen Antrag auf Wohnungsdurchsuchung.
Diese ordnete die Durchsuchung der Wohnung und die Sicherstellung der Waffen und Munition an. Sichergestellt wurden: Ein Vorderlader, fünf Speere, Schwarzpulver, mehrere Magazine für Schusswaffen, diverse Munition, Pfeilspitzen, fünf Äxte, 19 Messer (keine Haushaltsmesser), eine „Zwille“, zwei Bögen und Pfeile. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Ob alle sichergestellten Gegenstände unter das auferlegte Waffenverbot fallen, ist Gegenstand der Ermittlungen.