Pflichten der Bürger und Pflichten der Stadt – beide haben augenscheinlich Schwierigkeiten sich daran zu halten

Das Straßenbild lässt an vielen Stellen sehr zu wünschen übrig. Hundekot, verdreckte Rinnsteine, übervolle Mülleimer und ungepflegte Wege – auch städtische – geben für Einheimische, insbesondere aber für Besucher kein gutes Bild ab. Aktuell kommt hinzu, dass die Bäume ihre Blätter abwerfen und die auf Bürgersteig, Plätze und Straßen liegen bleiben. Das kann zu ungewollten Rutschpartien für Fußgänger, Radfahrer aber auch für Autofahrer führen. Fast zeitgleich weisen Bürgermeister Michael Carbanje, Ordnungsamtsleiter Frank Schaffeld und Martina Hünting, in der Verwaltung u.a. auch für die Hausmüllentsorgung zuständig, in unterschiedlichen Pressemitteilungen auf Bürgerpflichten hin.

Schön ist was anderes – der Anholter Markt vor dem historischen Rathaus (Bild: Frithjof Nowakewitz)

Bürger sind für Reinigung von Straßen und Gehwegen zuständig

In der Mitteilung von Ordnungsamtsleiter Frank Schaffeld heißt es, dass für die „Reinigung öffentlicher Straßen und die Winterwartung innerhalb der geschlossenen Ortslage die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten (Anlieger) der Grundstücke verantwortlich sind, die an die jeweiligen Straßen angrenzen bzw. durch sie erschlossen werden“. Weiter heißt es in der Mitteilung, dass sich die Straßenreinigung auf die Fahrbahnen und Gehwege bezieht, und einmal wöchentlich bis zur Straßenmitte durchzuführen ist. Die Regelung ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Isselburg nachzulesen.

Grünschnittabholung

Fast zeitgleich schreibt Martina Hünting, dass am 26.10. in den Ortsteilen Anholt, Heelden und Vehlingen, sowie am 27.10. in Isselburg, Werth und Herzebocholt der Grünschnitt abgeholt wird. Der muss bis morgens sieben Uhr gut sichtbar, aber nicht verkehrsgefährdent zur Abholung bereit gelegt werden. Hierbei ist zu beachten, dass der Durchmesser des Baumschnitts nicht mehr als zehn Zentimeter beträgt, nicht länger als zwei Meter ist, und zu Bündeln mit einem Durchmesser von nicht mehr als fünfzig Zentimeter gebunden ist.

Laubkörbe dürfen nur mit Laub von städtischen Bäumen befüllt werden

Zudem teilt Bürgermeister Michael Carbanje mit, dass in Kürze in der Stadt Laubsammelkörbe aufgestellt werden – allerdings nur an Straßen mit vielen städtischen Bäumen. Weiter heißt es in der Mitteilung, dass es nicht gestattet ist, Blätter vom privaten Baumbewuchs in den Körben zu entsorgen. Die Körbe sollen lediglich zur Entlastung bzw. Entsorgung des Laubes städtischer Bäume dienen.

Kommentar von Frithjof Nowakewitz
Die Verwaltung hat sicherlich recht, die Reinigungspflichten der Bürger anzumahnen. Allerdings sollte sie selbst dabei mit guten Beispiel vorangehen. Es gibt viele Stellen, an denen die Stadt selbst für die Sauberkeit zuständig ist. Der Anholter Markt ist ein gutes – und vor allem wiederkehrendes Beispiel. Hier hat der Grasbewuchs derart zugenommen, dass man – sarkastisch gemeint – schon von einer Rasenfläche sprechen kann. Nun wird der Markt fast vollständig als Außengastronomie vom angrenzenden „Il Caminetto“ genutzt. Da gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten, dem Grasbewuchs Herr zu werden: Entweder reinigt der Restaurantbesitzer den Markt auf eigene Kosten, denn schließlich nutzt er ihn und verdient durch die Nutzung auch Geld, oder der Markt wird von den Mitarbeitern des Bauhofs regelmäßig gereinigt, da die Stadt Eigentümer des Marktplatzes ist. Das beide Parteien im wahrsten Sinn des Wortes nichts tun, widerspricht der Straßenreinigungssatzung, die sich die Stadt selbst gegeben hat. Den Bürger an seine Reinigungspflicht per Pressemitteilung zu erinnern, sich aber selbst an seine eigenen Regeln nicht zu halten, kommt bei den Bewohnern sicherlich nicht gut an und fördert bei ihnen schon gar nicht die Bereitschaft, selbst mit Besen und Schaufel tätig zu werden.
Kehrmaschine oder Rasenmäher, das ist hier die Frage (Bild: Frithjof Nowakewitz)