Wer einmal mit Johnson & Johnson und einmal mit Biontech oder Moderna geimpft ist, gilt nicht als geboostert

Corona und die vielen Unwägbarkeiten. Eine davon ist der Irrglaube, das derjenige, der einmal mit Johnson & Johnson und einmal mit Biontech oder Moderna geimpft ist glaubt, geboostert zu sein. Der oder die Betreffende gilt als grundimmunisiert, jedoch nicht als geboostert. Erst mit einer weiteren Impfung – frühestens drei Monate später – gilt der Booster-Status.

Wie das Gesundheitsamt Borken auf Anfrage mitteilt, gilt für Betroffene, die lediglich eine Grundimmunisierung erreicht haben, dass der Impfstatus neun Monate nach der Zweitimpfung abläuft und das überall dort, wo 2G-Plus gilt, ein zusätzlicher Negativtest vorgelegt werden muss.

Ursprünglich galt die Regel, dass die Personen, die einmal mit Johnson & Johnson geimpft wurden, sich den zweiten Piks sparen konnten, um als vollständig geimpft zu gelten. Diese Regelung ist aber seit dem letzten Herbst überholt. Um dem Status „geboostert“ zu erhalten, ist eine Drittimpfung notwendig.