Kreis zahlte 2021 über 3,38 Mio. Euro BaföG

Für junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildung absolvieren, ist der Kreis Borken Anlaufstelle in Sachen finanzielle Hilfen. So auch im vergangenen Jahr: 2021 unterstützte die Behörde 695 junge Frauen und Männer mit Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Nachdem im Jahr 2020 3,73 Millionen für die Bundeskasse ausgezahlt wurden, waren es im abgelaufenen Jahr 2021 insgesamt 3,38 Millionen. Neben den 695 bewilligten Anträgen wurden 135 Anträge zurückgezogen, an zuständige Stellen weitergeleitet oder mussten abgelehnt werden. Somit wurden im Jahr 2021 830 Anträge auf das sogenannte Schüler-BAföG gestellt. Im Vergleich dazu waren es 2020 insgesamt 950.

Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

Allgemein richten sich die Anspruchsvoraussetzungen danach, ob die Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist und ob die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind. Bei den persönlichen Voraussetzungen werden der Aufenthaltsstatus, die Eignung und das Alter geprüft. Förderungsfähig sind in der Regel schulische Ausbildungen ab Klasse 10, die einen Berufsabschluss vermitteln und Schulformen des zweiten Bildungsweges, die gymnasiale Oberstufe jedoch nur in Ausnahmefällen.

Seitdem die Höhe der Schüler-BAföG-Sätze ab dem 01.08.2020 angehoben wurden, liegt diese zwischen 247 und 723 Euro. Die Höhe der Leistung hängt sowohl von der Schulform, dem Wohnort (bei den Eltern/nicht bei den Eltern wohnend) als auch von den finanziellen Voraussetzungen (eigenes Einkommen und Vermögen, Einkommen der Eltern und des Ehegatten/Lebenspartners) ab. Die Möglichkeit eines Minijob-Verdienstes von 450 Euro im Monat bleibt bestehen, ohne dass die BAföG-Förderung gekürzt wird. Das Schüler-BAföG dient als reiner Zuschuss und muss dementsprechend nicht zurückgezahlt werden.

Weitere Informationen sind unter www.kreis-borken.de/bafoeg zu finden. Die Mitarbeiterinnen der Abteilung Ausbildungsförderung beraten Interessierte auch telefonisch unter 02861/ 681-1430 oder persönlich im Kreishaus unter Beachtung der pandemiebedingten Einschränkungen. Antragsunterlagen liegen in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden des Kreises aus, zudem kann unter www.bafoeg-digital.de auch online ein Antrag gestellt werden.

Informationen zur Berufsausbildung (BAB), zum Studenten BAföG und zum „Aufstiegs-BAföG“:

Junge Frauen und Männer in einer betrieblichen Ausbildung, die nicht bei den Eltern wohnen, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Zuständig hierfür sind die örtlichen Agenturen für Arbeit.

Studentinnen und Studenten an Fachhochschulen und Hochschulen finden ihre Ansprechpartner zum Thema Ausbildungsförderung bei den jeweiligen Studierendenwerken ihres Studienortes. Zum sogenannten „Aufstiegs-Bafög“ (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) beraten in NRW die jeweiligen Handwerkskammern. Zuständig für die Antragsbearbeitung ist die Bezirksregierung in Köln. Mehr Informationen und Antragsunterlagen finden sich unter der Adresse www.aufstiegs-bafoeg.de

Quelle: Kreis Borken