(Kreis Borken) Ab dem 14. Februar 2022 können die Jägerinnen und Jäger im Kreisgebiet ihre Jagdscheine wieder persönlich bei der Kreisverwaltung Borken beantragen oder verlängern. Im Kreishaus in Borken sowie in den Nebenstellen in Ahaus und Bocholt öffnet dafür die Untere Jagdbehörde ihre Türen. Allerdings muss dazu aufgrund der Corona-Pandemie im Vorfeld zwingend ein Termin vereinbart werden.
Unter https://kreis-borken.de/termin-jagdschein kann die Buchung erfolgen. Diese wird im Anschluss durch eine E-Mail bestätigt, die zudem alle relevanten Informationen, wie genaue Anschrift der Dienststelle in Ahaus, Bocholt oder Borken, Uhrzeit oder auch mitzubringende Unterlagen, enthält.
Die Termine werden drei Wochen im Voraus freigeschaltet. Nach Ablauf einer Woche stehen weitere Termine für die dann folgende Woche zur Verfügung. Wer mehrere Jagdscheine zeitgleich beantragen möchte, sollte für jeden Schein ein Zeitfenster buchen.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist der Zutritt zu den jeweiligen Standorten nur möglich, wenn die 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet) eingehalten wird. Ein entsprechender Nachweis muss mitgeführt und bei Aufforderung vorgezeigt werden.
Wichtig: Die Jagdscheine können im Übrigen auch weiterhin auf schriftlichem Wege beantragt werden. Dafür sind die entsprechenden Antragsunterlagen per Post an den Kreis Borken, Untere Jagdbehörde, Burloer Straße 93 in 46325 Borken, zu richten. Die bearbeiteten Unterlagen werden anschließend ebenfalls auf dem Postweg zurückgesendet.