Mehr als 1000 Ukrainer und Ukrainerinnen wurden erkennungsdienstlich behandelt

(Kreis Borken) 1.050 Ukrainerinnen und Ukrainer haben sich seit Juni 2022 in mehreren von der Ausländerbehörde des Kreises mit technischer Unterstützung des Landes NRW organisierten Sonderterminen in Borken, Dorsten, Gronau und Ibbenbüren erkennungsdienstlich registrieren lassen. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, sei dies Voraussetzung für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an die Kriegsflüchtlinge. Daher habe der Kreis die Termine schnellstmöglich angeboten, um anschließend dann auch direkt die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) aushändigen zu können.

Ukrainerinnen und Ukrainer, die schon vorher vom Land erfasst worden sind, erhalten derzeit ebenfalls nach und nach ihre Aufenthaltstitel. Die Aushändigungen erfolgen grundsätzlich in der Ausländerbehörde im Borkener Kreishaus. Um aber lange Anfahrtswege für die Betroffenen zu vermeiden, sind in Absprache mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Kreisgebiet auch dezentrale Termine geplant. Die Registrierung aller Geflüchteten ist ausländerrechtlich vorgeschrieben. Sie erfolgt bei Personen ab 14 Jahren mithilfe sogenannter PIK-Stationen („Personalisierungsinfrastrukturkomponente“).

Dabei werden die persönlichen Daten wie Name und Körpergröße erfasst, Fotos gemacht und Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde des Kreises wurde dazu jetzt vom Land NRW mit zwei zusätzlichen PIK-Stationen des Bundes ausgestattet. Zusammen mit der kreiseigenen Station können damit künftig deutlich zügiger als bisher die Ukrainerinnen und Ukrainer im Kreis Borken, die bislang noch nicht auf diese Weise registriert werden konnten, erfasst werden. Diese Personen erhalten dazu von der Ausländerbehörde des Kreises einen Brief sowohl in ukrainischer als auch deutscher Sprache, der einem QR-Code zur Terminvereinbarung enthält