Muss der Bürgermeister auch genehmigungsfreie Nebentätigkeiten anzeigen?

In der Ratssitzung vom gestrigen Mittwoch hielt FDP-Fraktionssprecher Kevin Schneider Bürgermeister Michael Carbanje vor, dass er seine Nebentätigkeit als Vorsitzender des Aufsichtsrates in der Isselburger Energiegenossenschaft nicht dem Kreis und dem Rat angezeigt habe. Hierzu sei der Bürgermeister Schneider zufolge verpflichtet. In dem Zusammenhang nannte Schneider auch das Korruptionsbekämpfungsgesetz – hier den Paragraph 8 – als Quelle. Kevin Schneider hatte in der FDP-PK am vergangenen Dienstag und auch in der Ratssitzung erklärt, von der Nebentätigkeit des Bürgermeisters erst in der Sitzung des Bau- und Umweltschutzes im November erfahren zu haben. Allerdings besteht die Nebentätigkeit bereits seit Oktober 2021, worüber auch in den Medien berichtet wurde. Zu den Ausführungen des FDP-Fraktionssprechers Kevin Schneider äußert sich Bürgermeister Michael Carbanje in einer Pressemitteilung

„Bezugnehmend auf den TOP 18 der gestrigen Ratssitzung „Energieversorgung in Isselburg – mehr Autarkie wagen; Antrag der FDP-Fraktion“ möchte ich zu der von Herrn Schneider aufgeworfenen Frage  wie folgt Stellung nehmen:

Wie ich gestern bereits in der Sitzung ausgeführt habe, wurde ich durch den ehemaligen Bürgermeister Geukes gebeten, die Aufgabe des Aufsichtsratsvorsitzenden der Energiegenossenschaft Isselburg eG zu übernehmen. Dabei bin ich davon ausgegangen, dass es sich um eine nicht genehmigungspflichtige unentgeltliche Nebentätigkeit handelt. Aus diesem Grunde ist auch keine Anzeige bzw. ein Antrag auf Genehmigung beim Landrat des Kreis Borken erfolgt. Für nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten besteht meines Erachtens auch keine Anzeigepflicht gegenüber dem Landrat. Diese Frage werde ich aber jetzt noch einmal ausdrücklich mit der Kommunalaufsicht des Kreises Borken klären, da mir bei diesem Punkt ein größtes Maß an Transparenz und Rechtssicherheit wichtig ist. Der guten Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass ich diese Tätigkeit in der Freizeit und ehrenamtlich erbringe und dafür keine Entgelte oder sonstige Vorteile erhalte.