Bei der politischen Diskussion anlässlich des tödlichen Verkehrsunfalls an der Kreuzung Am Stromberg/Breels/Am Fenn wurde im Verkehrsausschuss im Zusammenhang mit der für den nichtmotorisierten Verkehr gedachten Unterführung von Ordnungsamtsleiter Frank Schaffeld auch der Begriff „Angstraum“ genannt. Was sind eigentlich Angsträume und gibt es sie in der Stadt Isselburg – und wenn ja, wo?
Der Begriff Angstraum bezeichnet laut Wikipedia allgemein einen Ort, an dem Menschen Angst empfinden können. Der Begriff kann sich sowohl auf ganze Straßenzüge als auch auf kleine Bereiche, wie etwa dunkle Unterführungen beziehen. Dies deckt sich mit der aktuellen Situation um die Unterführung am Stromberg und der Aussage Schaffelds.
In dem Bereich gibt es keine Wohnbebauung, die möglicherweise dieses Angstgefühl nehmen könnte. Zudem ist der Bereich schlecht beleuchtet. „Holt mich da einer vom Fahrrad, merkt das kein Mensch“, erzählte jüngst eine ältere Frau. „Ich kenne sehr wohl einige Frauen, die dort nicht allein – und schon gar nicht bei Dunkelheit – mit dem Fahrrad durchfahren würden“, erklärte die SPD-Sprecherin Kerstin Hebing. Sie wohnt in Isselburg und kennt die Situation dort genau. Aber auch der Parkplatzbereich an der Sporthalle am Stromberg wirkt nicht gerade einladend.
Der Weg von der Halle zum Parkplatz wird von vielen Frauen als unheimlich bezeichnet. In dem Zusammenhang monierte Kerstin Hebing die Tatsache, dass gegenüber der Einfahrt zum Schulhof auf der Straße ein generelles Parkverbot gilt. „Für die Zeit tagsüber, wo dort Kinder zur Schule gehen oder auch in den dortigen Kindergarten gebracht werden, ist das generelle Parkverbot nachvollziehbar“, meint Hebing, erklärt aber auch, dass das Verbot bis auf 16 oder 17 Uhr beschränkt sein sollte.
Bald ist Parken ab 16 Uhr erlaubt
Nimmt man es genau, gilt der gesamte Bereich vom Kreisverkehr über den Parkplatz und der Unterführung bis zum Radweg nicht verkehrstechnisch, aber gefühlsmäßig als unsicher. Wie es seitens der Stadtverwaltung heißt, ist die verkehrsrechtliche Anordnung durch den Kreis Borken für diese Änderung bereits erteilt worden. Die Umsetzung mit der Aufstellung der entsprechenden Beschilderung obliegt nun dem städtischen Bauhof. Wie der Leiter Ralf Wolbring auf Anfrage mitteilt, sind die Zusatzschilder, die die zeitliche Begrenzung ausweisen bestellt. „Sobald die Schilder da sind, werden die auch von uns dort angebracht“, erklärte Wolbring. Dann gilt das Halteverbot nur von 8 bis 16 Uhr. Frank Schaffeld erinnerte in dem Zusammenhang daran, dass damit nur das Halten, bzw. Parken auf der Fahrbahn gemeint ist. „Das Parken auf dem Grünstreifen ist grundsätzlich verboten“, erklärte der Ordnungsamtsleiter.
Der Anholter Stadtwall wird bei Dunkelheit gemieden
Ein weiterer kritischer Bereich ist der Anholter Stadtwall, der tagsüber für Einheimische, aber auch für Besucher zu Spaziergängen einlädt. Sobald es aber dunkel wird, wirkt der Bereich unheimlich und wenig einladend. Auch dort mangelt es an einer ausreichenden Beleuchtung. „Der Bereich wirkt tagsüber eigentlich idyllisch und richtig schön, aber abends geh ich dort nicht entlang“, erklärte eine Anholterin, die namentlich nicht genannt werden wollte. Dieser für viele beklemmende Bereich zieht sich bis zur Pankratius-Kriche und der Schneidkuhle.