Im Wohngebiet Linders Feld scheint bei einigen Verkehrsteilnehmern Unklarheit über die Vorfahrtsregelungen zu bestehen.
Verkehrsberuhigte Zone ist keine Spielstraße
Die Straße Linders Feld darf mit maximal 30 km/h befahren werden. Das besagt ein 30er-Schild direkt nach der Einfahrt zum Lidl-Markt. Die davon nach rechts und links abgehenden Wohnstraßen sind als „Verkehrsberuhigte Zone“ ausgeschildert. In den so gekennzeichneten Straße darf man nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Oft wird die verkehrsberuhigte Zone mit einer Spielstraße verwechselt. Der Unerschied ist, dass eine Spielstraße für alle Verkehrsteilnehmer gesperrt ist.
Wer hat Vorfahrt?
Aber welche Regel gilt, wenn man als motorisierter Verkehrsteilnehmer solch einen verkehrsberuhigten Raum verlässt, um in einen nichtverkehrsberuhigten Bereich einzufahren? Diesbezügliche Fragen sind von Bewohnern aus dem Linders Feld auch schon bei der Polizei in Bocholt eingegangen. Wie das nun genau ist, ist im Paragraph 10 der STVO geregelt. Darin heißt es sinngemäß, dass Kraftfahrer, die aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommen und in eine normale Straße einbiegen, generell anderen Fahrzeugen Vorfahrt gewähren muss. Die Regel „rechts vor links“ gilt in dem Fall nicht. Die gilt nur innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches.
Fußgänger haben Vorrang und Kinder dürfen Spielen
Verkehrsberuhigte Bereiche gelten als „Sonderfläche“ in denen Parken nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt ist, die vielfach durch Bodenmarkierungen gekennzeichnet sind. Wichtig: Anwohner der verkehrsberuhigten Bereiche haben keinen Anspruch auf einen eigenen Parkplatz. Fußgänger haben in einem verkehrsberuhigten Bereich grundsätzlich Vorrang und Kinder dürfen auf der gesamten Fahrbahn spielen. Notfalls haben Autofahrer zu warten.