Der Bürgerschützenverein Heelden macht den Schritt zum eingetragenen Verein (e.V.). Das der Verein diesen Schritt geht, hat versicherungstechnische und steuerrechtliche Gründe. Notwendigerweise wurde dazu eine neue Satzung erarbeitet, die als Diskussionsgrundlage den Mitglieder mit der Einladung zugegangen ist.

Spendenquittungen bislang über die Stadt
„Wir wollen selbständiger werden“, meinte der Vorsitzende Florian Bonnes in der Mitgliederversammlung am vergangenen Samstag (22.3.). Der Grund, den Verein als gemeinnützig eintragen zu lassen, hat versicherungs- und steuerrechtliche Gründe. „Bislang konnten wir keine Spendenquittungen ausstellen. Das hat bisher immer die Stadt Isselburg in unserem Namen gemacht“, erklärte der Vorsitzende. Diese Praxis ist bei nicht eingetragenen Vereinen nicht unüblich. Dazu heißt es bei der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, dass auch Gemeinde- oder Stadtverwaltungen Spendenquittungen ausstellen können, sofern sie die Zuwendungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke einsetzen oder an eine gemeinnützige Einrichtungen weitergibt.
Bislang ohne Frauen
In der Satzung, die am Abend von Karl-Heinz Westerhoff vorgelesen wurde, stieß ein Passus bei einigen Vereinsmitgliedern auf Kritik. Es hieß in der Satzung, dass „jede männliche Person“ Mitglied werden könne. Die Kritiker äußerten sich dahingehend, dass die so formulierte Satzung die Aufnahme von Frauen in den Verein von vornherein ausschließe. Der Vorsitzende Florian Bonnes argumentierte, dass der Fall noch nicht vorgekommen ist und dass man, sollten sich Frauen anmelden wollen, die Satzung auch ändern oder ergänzen könne. „Das geht für kleines Geld“, meinte der Vorsitzende.
„Männlich“ wurde gestrichen
Allerdings ist für die Änderung der Satzung eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Zudem ist für die Änderung dann eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Es wurde der Vorschlag gemacht, einfachheitshalber das Wort „männliche“ aus dem Text zu streichen. Nach längerer Diskussion darüber stimmten die Mitglieder bei nur drei Enthaltungen für diesen Vorschlag und somit für die geänderte Satzung. „Jetzt kann der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden“, meinte Florian Bonnes sichtlich erfreut.
Kleine Änderungen im Ablauf
Im Verlauf der Versammlung standen auch Offizierswahlen an. Zudem wurde der Verlauf des diesjährigen Schützenfestes vorgestellt, dass vom 14. bis 16. Juni stattfindet. Dabei gibt es kleine Ablaufänderungen am Schützenfest-Sonntag. Außerdem wird die Schützenfestparty am Samstag musikalisch von der Band „Filiale West“ begleitet. Am Sonntag und Montag sorgt dann die Band „Limits“ für das entsprechende Partyfeeling.
Zu den weiteren Terminen gehören unter anderem auch das Stadtschützenfest in Anholt (12. Juli) und das 500-Jahre- Jubiläum des Werther Schützens am 10. August. Das Fastenzeitschießen findet am kommenden Samstag (29.3.) statt.