Das Amt der Schiedsperson in Isselburg ist aufgrund Wegzugs der bisherigen Schiedsfrau aus dem Schiedsamtsbezirk neu zu besetzen.

Schiedsämter sind sachlich zuständig für bestimmte strafrechtliche Delikte, wie beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung oder Sachbeschädigung sowie für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, insbesondere nachbarrechtliche Auseinandersetzungen, nicht aber für Angelegenheiten der Familiengerichte und der Arbeitsgerichte. Aufgabe von Schiedspersonen ist es, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und so den Rechtsfrieden wiederherzustellen.
Schiedsperson kann werden, wer nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet ist, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt, nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist, zwischen 25 und 75 Jahre alt ist und seinen Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk hat. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Die Amtszeit für dieses Ehrenamt beträgt fünf Jahre. Bewerbungen müssen bis spätestens zum 29.03.2025 schriftlich an Stadt Isselburg, Fachbereich II, Minervastraße 12, 46419 Isselburg oder vorzugsweise papierlos an kording@isselburg.de gesendet werden.