Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule ist ein wichtiger Schritt im Leben der Kinder und ihrer Familien. Gemeinsame Aufgabe von Kindergarten und Grundschule als zwei eigenständige Bildungseinrichtungen ist es, einen gleitenden und problemlosen Übergang zu ermöglichen und jedes einzelne Kind seinen Möglichkeiten entsprechend zu fördern.
Das erfolgreiche Lernen Ihres Kindes in seinem Schulleben hängt zu einem großen Teil davon ab, ob es über angemessene sprachliche Fähigkeiten verfügt. Insbesondere ist es notwendig, dass es die deutsche Sprache versteht und selbst altersgemäß korrekt anwenden kann. Deshalb wird der Sprachstand aller Kinder zwei Jahre vor ihrer Einschulung überprüft, sodass Kinder, welche die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, frühzeitig erkannt werden. Diese Kinder erhalten dann zusätzliche Unterstützung für ihre Sprachentwicklung. So wird ihnen die Chance gegeben, ihren Sprachstand noch vor der Einschulung zu verbessern.
Wenn ein Kind in zwei Jahren, also im Jahr 2013, schulpflichtig wird, muss das Kind an der Sprachstandsfeststellung 2011 teilnehmen. Das betrifft alle Kinder, die in der Zeit vom 02.11.2006 bis zum 01.12.2007 geboren wurden.
Das Verfahren gliedert sich in zwei Stufen. In der ersten Stufe nehmen alle Kinder teil, die bereits eine Kindertageseinrichtung besuchen. Es wird in einer kleinen Gruppe von Kindern ein Test durchgeführt. Für Kinder, die eine altersgemäße Sprachentwicklung gezeigt haben, ist die Sprachstandsfeststellung nach diesem ersten Test beendet.
Kinder, die keine altersgemäße Sprachentwicklung gezeigt haben, müssen nicht an dem zweiten Test teilnehmen. Für sie steht schon jetzt fest, dass sie eine zusätzliche Sprachförderung benötigen. Allerdings können die Eltern ihr Kind freiwillig zum zweiten Test anmelden, wenn sie dies wünschen.
In der 2. Stufe wird ein umfangreicherer Einzeltest durch eine Grundschullehrkraft durchgeführt wird. Dieser Test bietet die Möglichkeit, sich intensiv mit jedem einzelnen Kind zu beschäftigen. Das hat den Vorteil, dass die Lehrkraft ein klareres Bild von den sprachlichen Fähigkeiten des Kindes erhält und somit zu einem genaueren Ergebnis kommen kann. Ist der Sprachstand des Kindes überprüft worden, hängen die Folgen der Feststellung von dem Ergebnis ab. Wenn das Kind eine altersgemäße Sprachentwicklung hat, dann ist keine zusätzliche Förderung nötig.
Wurde jedoch festgestellt, dass die Sprachentwicklung des Kindes aus pädagogischer Sicht nicht altersentsprechend ist, muss das Kind speziell gefördert werden. Wenn das Kind bereits eine Kindertageseinrichtung besucht, sollten die Eltern diese über den zusätzlichen Förderbedarf informieren, damit die Förderung des Kindes in der Kindertageseinrichtung durchgeführt wird.
Besucht das Kind bisher noch keine Kindertageseinrichtung, sollten die Eltern ihr Kind in einer entsprechenden Einrichtung anmelden. Für den Fall, dass die Eltern ihr Kind nicht in einer Kindertageseinrichtung anmelden möchten, können sie, wenn bei ihrem Kind ein sprachlicher Förderbedarf festgestellt worden ist, verpflichtet werden, ihr Kind zu einem vorschulischen Sprachförderkurs zu schicken. Diese Kurse sollen in erster Linie von den Kindertageseinrichtungen als Familienzentren eingerichtet werden.
Die Stadt Isselburg als Schulträger lädt gemäß § 36 Abs. 1 Schulgesetz NRW gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Tageseinrichtungen der Kinder und der Grundschulen die Eltern, deren Kinder das 4. Lebensjahr vollendet haben und zum Schuljahr 2013/2014 eingeschult werden, zu einer Informationsveranstaltung ein.
Diese Informationsveranstaltung soll ein erster Baustein für einen gestalteten Übergang vom Kindergarten zur Grundschule sein, damit Brüche in der Entwicklung und Erziehung der Kinder möglichst vermieden werden. In Abstimmung mit den Grundschulen, die die Erstklässler aufnehmen sowie mit den Kindertageseinrichtungen findet die Informationsveranstaltung am Donnerstag, dem 17. März um 20 Uhr im Pädagogischen Zentrum der Isselburger Verbundschule statt.
Die Vertreterinnen / Vertreter der Kindertageseinrichtungen und der Grundschulen werden gemeinsam die Eltern informieren. Anschließend besteht noch die Möglichkeit, zur individuellen Beratung mit den Leitungen der örtlichen Tageseinrichtungen und den Schulleiterinnen und Schulleitern der Grundschulen der Stadt Isselburg