CDU und Grüne auf der einen Seite, SPD und Verwaltung auf der anderen. Das waren gestern die Kräfteverhältnisse, als es im Bauausschuss um die Frage der Erweiterung des Ferienparks am Wolfssee in Vehlingen ging. Die Bundeswehr hat das gesamte Gelände, das der fürstlichen Verwaltung gehört, geräumt, der Betreiber der Ferienanlage möchte das Gelände nutzen, um seinen Betrieb zu erweitern.
Frank Häusler von der CDU (Foto) und Ulrich Halfmann (Grüne) waren sich darin einig, dass man gerade jetzt darüber nachdenken müsse, den See für alle Isselburger zugänglich zu machen. Schließlich habe man schon vor rund dreizig Jahren darüber nachgedacht, dort ein Naturfreibad einzurichten. Dies war aber schon damals mit der Stadt nicht zu machen, denn die hat aus haftungsrechtlichen Gründen dem Ganzen einen Riegel vorgeschoben. Bauamtsleiter Klaus Dieter Spaan wies darauf hin, dass sich die Bedingungen bis jetzt nicht geändert hätten. Nach wie vor müssten dann sanitäre Anlagen installiert werden, sowie alle Vorrichtungen für den gesetzlich vorgeschriebenen Rettungsdienst geschaffen werden. „Das ist mit der Stadt als Veranstalter nicht zu machen“, erklärte Spaan.
Bei der SPD stieß das Vorhaben der CDU und der Grünen auf Unverständnis. Peter von der Lieth (SPD) wies darauf hin, dass ein solches Vorhaben enorme Kosten verursachen würde. Außerdem sei der See „ein gefährliches Gewässer“, denn es hätte in der Vergangenheit schon zwei Todesopfer gegeben. Auch Felix Kleideiter zeigte wenig Verständnis für das Vorhaben. Der See sei nun mal von dem Betreiber des Ferienparks gepachtet und man könne ihm nicht auferlegen, den See zur öffentlichen Badeanstalt zu machen. Mit Blick auf Frank Häusler fragte Kleideiter, was der wohl davon halten würde, wenn fremde Leute sich in seinem Garten breit machen würden. Peter von der Lieth warnte die CDU dringend davor, eine Zustimmung zum Antrag des Pächters von einer Gegenleistung abhängig zu machen. Mit einer knappen Stimmenmehrheit (8:7) setzten sich CDU und Grüne durch und ließen den Punkt von der Tagesordnung nehmen.
Kommentar
Seitens der SPD und der Verwaltung wurde immer wieder zu Recht betont, dass das Baden für die Bewohner des Ferienparks und für die Vehlinger Bürger grundsätzlich verboten sei. Schilder würden auf dieses Verbot hinweisen. Allerdings steht das im krassen Gegensatz zu dem, was auf der Internetseite des Ferienparks steht. Dort heißt es auf der Startseite „Mit wenigen Schritten – oder mit dem Fahrrad – ist der See zu erreichen. Angeln, Surfen, Schwimmen. Rudern, am Strand buddeln, Volleyball … Wohnliche Nurdachhäuser, Blockhäuser, moderne Fachwerkhäuser sowie schmucke Wohnwagen und Mobilheime dienen ihren Besitzern als Wochenend- und Feriendomizil“. Und auch unter der Rubrik „Freizeitaktivitäten“ wird als erster Punkt der Badesee aufgeführt. Wenn es also verboten ist, im Wolfssee zu baden und dies auch durch Schilder jedem Besucher des Sees klar gemacht wird, dann ist der Satz auf der Website des Parkbetreibers irreführend. Schließlich ist für zukünftige Bewohner des Parks die Website die erste Informationsquelle über die Möglichkeiten, die der Park bietet. Das Schwimmen/Baden auf der Website anzubieten, wenn es aus haftungsrechtlichen Gründen verboten ist, zeigt, dass selbst der Betreiber das Badeverbot nicht ernst nimmt. Frithjof Nowakewitz |