Zum Jahreswechsel sind die monatlichen Beträge, die Empfänger von Hartz IV und Sozialhilfe erhalten, leicht gestiegen. Darauf weist jetzt der Kreis Borken hin.
Unverändert bleiben die Sätze bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 17 Jahren. Die höheren Beträge werden den Leistungsberechtigten ab sofort automatisch ausgezahlt. Sie dienen dazu, den Lebensunterhalt zu sichern. Mit der Erhöhung sollen die Preissteigerungen aufgefangen werden. Grundlage ist eine Gesetzesänderung, die zum 1. Januar in Kraft getreten ist. Zusätzlich werden für die Mehrheit der Betroffenen Leistungen für Unterkunft und Heizung wie im bisherigen Umfang gewährt.
Alleinstehende, Alleinerziehende und Menschen, deren Partner minderjährig ist, erhalten ab sofort monatlich 374 Euro. Bisher waren es 364 Euro. Ehepartner oder Lebenspartner, die zusammenleben, erhalten jeweils 337 Euro (bisher 328 Euro). Sonstige erwerbsfähige Angehörige oder Erwachsene, die keinen eigenen Haushalt führen – wie zum Beispiel volljährige Kinder -, erhalten 299 Euro (bisher 291 Euro). Für Kinder bis zum Alter von fünf Jahren steigt der Regelbedarf von 215 auf 219 Euro. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren liegt er unverändert bei 251 Euro, für Jugendliche ab 14 Jahren bleibt er bei 287 Euro.
Für Rückfragen zu dem Thema stehen die Mitarbeiter im Sozialamt (02874-9028728) und beim Kreis Borken zur Verfügung.