Isselburg soll sich an Verfassungsklage beteiligen

Bekanntermaßen hat die Stadt unter leeren Kassen zu leiden. Da passt es überhaupt nicht, wenn die Kommunen im Kreis Borken, und damit natürlich auch Isselburg, aufgrund der Regelungen durch das Gemeindefinanzierungsgesetz erhebliche Kürzungen hinnehmen müssen. Isselburg erhält für 2013 rund 820.000 Euro weniger, als noch im Jahr 2010.

Die Kürzungen im ländlichen Raum kommen zum großen Teil den Kommunen im Ruhrgebiet zugute. „Damit billigt die rot-grüne Landesregierung einem Einwohner im Münsterland im Jahr 2013 lediglich 125 Euro zu, wohingegen ein Einwohner der Städten und Gemeinden des Ruhrgebietes 604 Euro erhält“, schreibt CDU-Fraktionschef Frank Häusler (Foto). Diese Tatsache ist für die Christdemokraten Grund, sich an einer Klage gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz zu beteiligen. Freilich will nicht die Partei den Klageweg beschreiten, sondern sie will, dass sich die Stadt Isselburg an der Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2012 beteiligt. Sie soll dem Verfahren beitreten, welches durch die Sozietät Wolter Hoppenberg, Hamm/Münster betreut wird. CDU-Fraktionschef Frank Häusler hat mitgeteilt, dass die Partei beantragt hat, das Thema auf die Tagesordnung der Ratsitzung am 27. Februar zu setzen.

Auch gegen das GFG 2012 wird eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde zahlreicher Kommunen begleitet von der Sozietät Wolter Hoppenberg, Hamm/Münster erhoben werden. Von den 46 bereits am Verfahren GFG 2011 beteiligten Kommunen hat die überwiegende Zahl bereits heute die Entscheidung getroffen, erneut zu klagen. Derzeit haben bereits 6 weitere Kommunen ihre Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde beschlossen. Die Kosten dieses Verfahrens werden allein durch die neu beteiligten Kommunen getragen. Diese sollen zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden, welcher auch durch die Kommunen des Verfahrens GFG 2011 geleistet wurde. Dies bedeutet, dass der Stadt Isselburg durch eine Beteiligung an dem Verfahren gegen das GFG 2012 Kosten in Höhe von 6.200,- € netto entstehen würden.

 

Die CDU-Fraktion hat