In einer Presseerklärung teilt der Fraktionsvorsitzende der FDP, Hermann Gebbing (Foto) mit, dass die Partei alle notwendigen Maßnahmen treffen wird, damit die in der Baunutzungsverordnung von Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Schutzvorschriften eingehalten werden. Der Partei-Vorsitzende Stefan Schweers hat bei Bürgermeister Adolf Radstaak deshalb die Einwände gegen die Erweiterrung des Parks in der vom Pächter geplanten Weise vorgebracht.
In der Erklärung heißt es beispielsweise, dass die Besitzverhältnisse nach dem Abzug der Bundeswehr ungeklärt sind. Außerdem wird in dem Schreiben an den Bürgermeister angeführt, dass die Bezirksregierung in Münster eine Wohnbebauung im Außenbereich von Vehlingen überhaupt nicht zulässt. Lediglich qualifizierte Bebauung sei möglich, hierzu würde aber, so heißt es in dem Schreiben, die Erstellung von Wochenendhäusern nicht zählen.
„Eine Außenbereichsbebauung erfüllt nicht den gesetzlichen Zweck zum Schutze der Isselburger Bevölkerung“ erklärte der FDP-Vorsitzende Stefan Schweers bei der Einreichung von Einwendungen gegen die von der Mehrheit des Rates beschlossene Planung zu den Wochenendhäusern im Vehlinger Wald
Hintergrund ist das Vorhaben des Pächters des Ferienparks, Bernd Gossmann, den Park um 20 Wochenendhäuser zu erweitern (s. Bericht) . Dies soll auf dem Gelände geschehen, dass die Bundeswehr geräumt hat. Der Änderung des Flächennutzungsplans hat der Rat bereits zugestimmt. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Hermann Gebbing hatte sich für die Nutzung des Wolfssee-Geländes als Freizeitpark ausgesprochen und die Möglichkeit der Nutzung für alle Isselburger Bürger gefordert. Genau dies lehnt aber die Eigentümerin des Geländes, die Fürstliche Verwaltung, ab.