Stallpflicht für Geflügel ist aufgehoben

Von den Geflügelhaltern lange schon herbeigesehnt, kommt nun „grünes Licht“ aus dem Borkener Kreishaus: Vom heutigen Samstag, 18.März, an dürfen Hühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse und alle weiteren Geflügelarten wieder ins Freie. Das teilt jetzt Dr. Manfred Ulrich vom Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken, mit.

Das sogenannte Aufstallungsgebot werde damit aufgehoben. Gleichzeitig können dann auch wieder Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel stattfinden. Grund für diese neue Entwicklung: Nachdem die Verdachts- und Ausbruchsfälle von Geflügelpest mit den steigenden Temperaturen im März deutlich zurückgegangen sind, hat das Land NRW die  Beschränkungen jetzt zurückgefahren. Kreisveterinär Dr. Ulrich weist aber ausdrücklich darauf hin, die besonderen Schutzmaßregeln zur Verhinderung einer Einschleppung der Geflügelpest in den kommerziellen Betrieben wie in kleinen Geflügelhaltungen weiter zu beachten sind.

So ist insbesondere sicherzustellen, dass Bestandsregister zu führen sind, die Haltungen nicht von Unbefugten betreten werden, Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert wird und Gelegenheit zum Waschen der Hände und zur Desinfektion der Schuhe vorhanden sind.

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