Gibt es zwischen einem Minijob und einem Midijob kleine oder große Unterschiede? Was bedeuten die beiden Bezeichnungen eigentlich und was sind die Konsequenzen aus der Tätigkeit in einem der beiden Jobarten? All dies wird die Rechtsanwältin Dietlinde Dellbrügge bei der Veranstaltung am 30. Mai um 19 Uhr in der Mensa der Verbundschule erklären. Organisiert wird der Abend aus der Reihe „Frau und Beruf 2017“ von Dina Deckers (Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Isselburg), gemeinsam mit der kfd Isselburg.
Der Gesetzgeber hat bereits vor einigen Jahren die sogenannte „Gleitzone“ oder auch den „Midijob“ eingeführt: Dies ist eine Beschäftigung mit einem Entgelt zwischen 450,01 und 850 Euro im Monat. Hier werden auf jeden Fall einige Abgaben zur Sozialversicherung und Steuern für die Beschäftigten fällig. Und trotzdem kann diese Beschäftigungsform für Viele sehr vorteilhaft sein. Auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber profitieren oft von einer Beschäftigung in der Gleitzone: Sie bleiben so flexibel wie beim Minijob und die Sozialabgaben sind sogar niedriger!
In diesem Vortrag wird erklärt, was die Gleitzone genau ausmacht, welche Regelungen zu beachten sind und welche Vorteile sie mit sich bringt. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung bei der Gleichstellungsbeauftragten ist unter Telefon 0287-91166 erwünscht. Die Veranstaltung wird in Kooperation der KFD Isselburg mit dem Netzwerk der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Borken angeboten.
Titelbild: Tim Reckmann_pixelio.de