Das Land NRW beabsichtigt, 2018 die Fördermittel für die Denkmalpflege erheblich aufzustocken. Davon profitieren soll auch die sogenannte „kleine private Denkmalpflege“, die Privatpersonen bei Maßnahmen zum Erhalt von in ihrem Eigentum stehenden Denkmälern (zum Beispiel Bildstöcke und Wegekreuze) unterstützt.
Zuständig für die Bewilligung dieser Mittel ist der Kreis Borken als obere Denkmalbehörde. Daher hatte er im Herbst für 2018 beim Land wie in den vergangenen Jahren wieder insgesamt 5.000 Euro beantragt. Nun besteht allerdings die Möglichkeit, weitere Fördermittel zu akquirieren. Dazu hat das Land eigens die Antragstellung bis Mitte Februar verlängert. Der Kreis setzt sich deshalb gegenwärtig mit den Städten und Gemeinden, die die Aufgabe der unteren Denkmalbehörden wahrnehmen, sowie mit den hiesigen Heimatvereinen in Verbindung, um auf die zusätzlichen Fördermöglichkeiten hinzuweisen. Privatpersonen können dann über ihr örtliches Rathaus bis zum 30. April Anträge auf Förderung beim Kreis Borken einreichen.
Voraussetzung ist, dass das betreffende Objekt entweder in der Denkmalliste eingetragen ist, in einem Denkmalbereich liegt oder der Eigentümer sein Einverständnis zur Eintragung in die Denkmalliste erklärt hat. Dem Förderantrag sind insbesondere eine Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme und eine Kostenschätzung beizufügen. Der Kreis nimmt dann im Falle einer positiven Entscheidung eine Anteilsförderung vor. Das bedeutet, dass er geplante Maßnahmen neben dem Eigentümer und der Gemeinde vor Ort finanziell unterstützt. Gleichzeitig heißt das auch, dass die Standortkommune Eigenmittel in Höhe der bewilligten Förderung beisteuert. Weitergehende Informationen zur „kleinen, privaten Denkmalpflege“ im Kreis Borken gibt es im Internet unter www.kreis-borken.de/denkmalpflege. Auskunft erteilt der Kreis Borken zudem unter der Telefonnummer 02564/9899-110 bzw. auf E-Mail-Anfrage an a.boeing@kreis-borken.de.