Schule schwänzen kann teuer werden

Ist Schule schwänzen vor und nach Feiertagen erlaubt?

Nein, denn die Eltern können ihre Sprösslinge nicht einfach von der Schulpflicht befreien, solange kein triftiger Grund vorliegt. In den rund 20 Fällen im Bundesland Bayern wurde beim zuständigen Landratsamt Anzeige erstattet. „Auch Gründe wie weniger überfüllte Straßen und günstigere Flüge zählen nicht als triftig und erfüllen nicht die Anforderungen zum Fernbleiben aus dem Unterricht“, betont der Rechtsexperte Mingers. In Ausnahmefällen kann hierfür eine Ausnahmegenehmigung bei der Schule erwirkt werden – diese ist aber in der Regel für Hochzeiten, wichtige Geburtstage oder Beerdigungen vorgesehen.

Strenge Sanktionen: Von Bußgeldern bis Freiheitsstrafen

Das durch Eltern erlaubte Schwänzen aufgrund eines früheren Urlaubsstarts ist eine Ordnungswidrigkeit und kann laut Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung, zu einem Bußgeld führen. Da das Schulrecht Ländersache ist, sind die Sanktionen für Eltern unterschiedlich hoch. Umstände wie Wiederholungsfälle und die Schwere des Verstoßes sind wichtige Faktoren für die Strafermittlung. „In NRW können die Bußgelder für Schul-Schwänzer bis zu 1500 Euro kosten, in Hamburg, Hessen und auch im Saarland können im schlimmsten Fall Freiheitsstrafen blühen“, weiß Mingers. In Bayern richtet sich die Strafe wiederum nach dem wirtschaftlichen Vorteil für die Eltern.

Text: www.mingers-kreuzer.de

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