Es gibt immer mehr Ehen bzw. Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aus vorangegangenen Beziehungen aufwachsen. Es besteht dann zwar häufig eine Eltern-Kind-Beziehung auch zu dem Stiefelternteil, aber erbrechtlich werden leibliche oder adoptierte Kinder anders behandelt als Stiefkinder. Letztere gehen bei gesetzlicher Erbfolge grundsätzlich leer aus. Dies ist häufig nicht gewollt.
Der Vortrag von Rechtsanwältin Gudula Kruse gibt einen Überblick über verschiedene Patchworkkonstellationen und erbrechtliche Regelungsmöglichkeiten. Nur durch eine ausdrückliche erbrechtliche Regelung können zufällige Erbfolgen vermieden werden.
Termin u. Ort: Donnerstag, 17. Januar um 19:00 Uhr, Mensa der Verbundschule. Anmeldungen zu dem Vortrag sind bis spätestens zum 15.01.2019 unter Telefon 02874/911-66 erforderlich. Die Teilnahme ist kostenfrei.