Wie die Verwaltung nun per amtlicher Bekanntmachung mitteilt, gibt es auf dem Friedhof in Anholt insgesamt fünf Gräber, die augenscheinlich nicht mehr gepflegt werden. „Nutzungsberechtigte sind nicht mehr zu ermitteln“.
Dies sind im Einzelnen:
Gräberfeld IX, Grabnummer 022, Ruhestätte von Ulrich Bienemann – Ablauf der Ruhefrist und Nutzungsende ist am 26.04.2035
Gräberfeld IX, Grabnummer 023, Ruhestätte von Siegfried Welbers – Ablauf der Ruhefrist und Nutzungsende ist am 04.08.2035
Gräberfeld IX, Grabnummer 026, Ruhestätte von Ruth Welbers – Ablauf der Ruhefrist und Nutzungsende ist am 21.01.2038
Gräberfeld IX, Grabnummer 001, Ruhestätte von Margot Dalheimer – Ablauf der Ruhefrist und Nutzungsende ist am 08.04.2027
Gräberfeld I, Reihe A4, Grabnummer 072-074, Ruhestätte von Gerhard und Maria Welbers – Ablauf des Nutzungsende ist am 31.12.2036
In der Mitteilung heißt es, dass die Grabstätten gemäß der Friedhofssatzung wieder in einen ordnungsgemäß gepflegten Zustand zu versetzten sind. Sollte dies innerhalb der nächsten drei Monate (ab dem 16.04.2019) nicht der Fall sein, wird das Nutzungsrecht an der Grabstätte dem Nutzungsberechtigten entzogen und die Grabstätten eingeebnet.